Auflage streng limitiert! - siehe Gate A4


C5

Die Bourbakische Anzeige gegen die

Deutsche Physikalische Gesellschaft

 

Im Jahre 1982 war ein dem Deutschen Patentamt nahestehener gemeinnütziger Verein mit der Bezeichnung "Deutsche Aktionsgemeinschaft für Bildung, Erfindung und Inovation" - abgekürzt DABEI,- gegründet worden, deren Aufgabe u.a. darin bestehen sollte, in Deutschland ein erfinderfreundlicheres Klima zu schaffen. Als Ehrenmitglieder hatten sich auch die beiden Nobelpreisträger Mößbauer und von Klitzing zur Verfügung gestellt.

Im Laufe der Zeit wurde innerhalb dieser DABEI ein ehemaliger Mitarbeiter der BASF namens Dr. Wolfgang Schmid sehr aktiv, welcher der etablierten Physik eher skeptisch gegenüberstand und in diesem Sinn auch mehrere Artikel verfaßte, die ein ganzes Heft einer Schriftenreihe "DABEI-Colloquium" füllten.

Ein Exemplar dieses Heftes muß seinerzeit dem damaligen Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft mit Sitz Bad Honnef, einem gewissen Prof. Dr. Otto Folberth von der IBM Deutschland in die Hände gefallen sein, was ihn dazu veranlaßt hatte, daß er mit Datum vom 14. September 1989 an die fünf Ehrenmitglieder der DABEI einschließlich den genannten Nobelpreisträgern in etwa gleichlautende Schreiben richtete, in welchen es gegen Ende hieß: "Ich möchte Sie bitten, sich zu überlegen, ob Sie bei DABEI noch als Ehrenmitglied dabei bleiben können, ohne eine Schädigung Ihres eigenen Rufes als ernsthafter Wissenschaftler befürchten zu müssen."

Nachdem der Dr. Schmid auf krummen Wegen eine Kopie dieses Schreibens erhalten hatte, schrieb er an Dr. Folberth zwei aufeinanderfolgende Briefe, in welchen er um Stellungnahme und Überdenken der eigenen Position bat. Nachdem diese beiden Schreiben jedoch unbeantwortet geblieben waren, reichte Dr. Schmid am 18. Mai 1990 bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe eine Anzeige gegen Folberth wegen Nötigung nach § 240 StGB ein. Diese Anzeige wurde dann umgehend nach Stuttgart weitergeleitet, worauf sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart in einem zweiinstanzlichen Verfahren weigerte, in dieser Sache tätig zu werden. Interessant ist dabei vor allem der Umstand, daß in den Schriftsätzen der Staatsanwaltschaft immer nur auf die §§ 185-187 StGB (Beleidigung) bezug genommen wird, während die Schmidsche Anzeige ganz eindeutig auf eine Verletzung von § 240 StGB wegen Nötigung ausgerichtet war. (Das ist in etwa so, als wenn jemand bei der Polizei eine Anzeige macht, weil ein fremdes Auto in der eigenen Hauseinfahrt steht, und wenn die Polizei in der Folge ein freundliches Schreiben schickt, in welchem es heißt, daß der betreffende Pkw überprüft wurde und die TÜV-Plakette noch in Ordnung sei!)

Ob nun dieses Schreiben von Herrn Dr. Folberth bzw. der darin enthaltene Satz tatsächlich den Tatbestand einer Nötigung nach § 240 StGB erfüllt, darüber läßt sich natürlich streiten. Ich persönlich glaube, daß dies nicht der Fall ist, weil sich Dr. Folberth eigentlich noch recht vorsichtig ausgedrückt hatte. Trotzdem, über diese Angelegenheit war der Herr Dr. Schmidt mit dem Bourbaki in Kontakt gekommen, was u.a. dazu geführt hatte, daß letzterer dem Herrn Dr. Schmidt für sein Beschwerdeverfahren einige ziemlich gepfefferte Schriftsätze verfaßt hatte. Dies erwies sich jedoch als eher kontraproduktiv, weil dies nur dazu geführt hatte, daß der Herr Staatsanwaltschaft in Stuttgart das Verfahren umgehend abwürgte, nachdem demselben diese Kartoffel plötzlich doch zu heiß geworden war.

Der Kontakt mit Dr. Schmidt hatte jedoch auch eine positive Folge: Der Bourbaki sagte sich nämlich, was der olle Schmidt kann, das kann ich eigentlich noch viel besser und warum soll man nur dem Präsidenten der DPG auf die Füße treten. Besser erscheint doch ein Verfahren, bei welchem gleich gegen die ganze DPG mit deren 20 000 Mitgliedern vorgegangen wird. Also kaufte sich der Bourbaki flugs ein Taschenbuch aus der Serie Beck mit den ganzen StGB-Paragraphen und machte sich auf die Suche nach möglichen "Ostereiern". Diese Suche führte dann zu den folgenden StGB-Kandidaten:

- § 129 StGB: Bildung einer kriminellen Vereinigung (Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke ... darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen ...)

- § 263 StGB: Betrug (Wer ... das Vermögen eines anderen (die Staatskasse) dadurch beschädigt, daß er ... durch ... Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ...)

- § 264 StGB: Subwentionsbetrug (Wer einer ... Behörde ... unrichtige ... Angaben macht ...)

- § 266 StGB: Untreue (Wer ... die ihm ... obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt .., wird ...)

- § 223 StGB: Körperverletzung (Wer einen anderen ... an der Gesundheit beschädigt, wird ...) und

- § 224 StGB: Schwere Körperverletzung (Hat die Körperverletzung zur Folge, daß der Verletzte ein wichtiges Glied des Körpers (das Gehirn)... in erheblicher Weise dauernd entstellt wird.., so ist ...)

Am aberwitzigsten erschien dem Bourbaki dabei der § 330 StGB, in welchem "die Freisetzung von giftigen Gasen" bei Androhung von Freiheitsstrafe zu 6 Monaten bis 10 Jahren unter Strafe gesellt wird. Der Bourbaki war nämlich schon seit langem zu der Auffassung gelangt, daß die Einsteinschen Relativitätstheorien eigentlich als eine geistige Umweltverschmutzung anzusehen seien. Wegen ihrer feinstofflichen Struktur könnten derartige Theorien somit durchaus unter dem Gesichtspunkt einer Freisetzung von giftigen Gasen gesehen werden. Mit seiner blühenden Phantasie sah sich der Bourbaki dabei schon in einem dieser ehrwürdigen Gerichtssäle von Karlsruhe auftauchen, vor sich diese schwarzen Krähen in ihren langen Talaren und eisigen Gesichtsausdrücken, hinter sich ein buntes Volk von Menschen einschließlich Journalisten, welche alle diesen Auftritt des Bourbaki miterleben wollen. Und wie dann der Bourbaki mit viel überschüssiger Gestig den Herren da vorne mit ihren eisernen Minen zu erklären versucht, daß diese Theorien doch alle unter dem Gesichtswinkel einer die Allgemeinheit schädigenden feinstofflichen Umweltschädigung zu betrachten seien, während es denen da vorne im Grunde nur im Kopfe brummt, sie würden da von jemand auf den Arm genommen, während objektiv betrachtet das alles doch recht armselig und mit hohen Kosten für den armen Steuerzahler verbunden ist. Um dann die bereits sehr gespannte Situation etwas zu entschärfen, sah der Bourbaki sich dann schon dabei, wie er allen Anwesenden die bekannte Anekdote auftischte, daß nämlich seinerzeit Albert Einstein während der 20iger Jahre von dem ungarischen Modearzt János Plesch in seine vor den Toren der Stadt Berlin gelegene Villa in Gatow zu einer Festlichkeit eingeladen worden sei, und wie damals aufgrund einer etwas ungünstigen Windrichtung die schlechten Gerüche der Berliner Kläranlagen in Richtung der anwesenden Gäste gedrückt wurden, und wie seinerzeit der ebenfalls anwesende Bürgermeister der Stadt Berlin sich bei Albert Einstein für diese schlechten Gerüche seiner Berliner Bevölkerung zu entschuldigen suchte - bei einer Stadt von der Größe Berlins kommt da schon einiges an Sch... zusammen - und wie Albert Einstein dem Berliner Bürgermeister seinerzeit versichert habe, daß diese Gerüche ihm nichts ausmachen würden, da er sich ja von Zeit zu Zeit selber dafür revanchieren würde, dann hätte wohl der Bourbaki zwar nicht die Herren von vorne, aber sicherlich die von dahinten auf seiner Seite gehabt.

Nun, in diesem Sinn verfaßte der Bourbaki eine 67-Seiten lange Anzeige gegen die Deutsche Physikalische Gesellschaft, welche vor allem auf § 129 StGB, d.h. die Bildung einer kriminellen Vereinigung ausgerichtet war. Dieselbe reichte er am 23. September 1991 bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe ein. Der betreffenden Anzeige war noch eine zweite Anzeige beigefügt, welche auf Verdacht eines Tötungsdelikts durch Unbekannt ausgerichtet war. Dazu noch folgende Hintergrundstory: Im Frühjahr 1988 war von einem in Hannover ansässigen Ingenieur slowakischer Nationalität namens Andrej Maco ein Antiestablishment-Kongreß in München organisiert worden, der im Deutschen Museum stattfand und ziemlich erfolgreich war. Um diesen Kongreß zu torpedieren, war in der SZ vom 25. Februar 1988 ein Interview mit der Überschrift "Läßt sich Einstein wiederlegen" erschienen, welches natürlich allein unter Mitgliedern des physikalischen Establishments geführt worden war. Dieses Interview hatte dann auch die gewünschte Konsequenz, daß dieser Kongreß von der Münchner Presse vollkommen totgeschwiegen wurde.

Als dann dieser Andrej Maco einige Monate später gerade dabei war, einen weiteren derartigen Kongreß diesmal in Einsiedeln in der Schweiz zu organisieren, fiel er Anfang 1989 von einem Tag auf den anderen plötzlich tot um, wobei es offiziell hieß, er wäre an einem Gehirnschlag erlegen. In Kreisen des physikalischen Antiestablishments hatte dieser plötzliche Tod seinerzeit jedoch einige Unruhe hervorgerufen, weil manche Leute der Meinung waren, jemand vom Establishment hätte diesen armen Maco umgelegt. Die zweite Anzeige befaßte sich somit mit diesem Tatbestand, wobei der Bourbaki der Auffassung war, daß Staatsanwälte generell dazu da seien, daß sie den Gründen eines plötzlich auftretenden Todesfalles einer relativ jungen Person nachgehen sollten.

Nur als Kostprobe sollen im folgenden die ersten beiden Seiten der Bourbakischen Anzeige gegen die Deutsche Physikalische Gesellschaft bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe widergegeben werden.

 

Strafanzeige

 

Die vorliegende Strafanzeige richtet sich gegen die Deutsche Physikalische Gesellschaft, abgekürzt DPG, Geschäftsstelle Hauptstraße 5, 5340 Bad Honnef 1, wegen Verstoßes gegen § 129 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit der Übertretung weiterer gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Mitglieder dieser Gesellschaft in Verbindung mit dem geltenden Grundgesetz, dem Presserecht, einzelner Paragraphen des Stragfesetzbuches sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches, so wie dies in der folgenden Begründung noch näher zur Ausführung gelangt.

 

Begründung

 

I.

 

In der Rechtsprechung wird stillschweigend davon ausgegangen, daß es kollektive Bewußtseinszustände nicht gibt und daß demzufolge auftretende menschliche Fehlleistungen immer einzelnen Individuen eines Kollektiv anzulasten sind, die dann auch entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu tragen haben.

 

Während wir Menschen im allgemeinen durchaus bereit sind, beispielsweise dem Kollektiv von Bienen eines Bienenstocks, den Vögeln eines riesigen Vogelschwarms oder den einzelnen Individuen einer Lemmingsherde eine Art "Kollektivbewußstein" unterstellen zu wollen (siehe beispielsweise B. Hölldobler und E. Wilson "The Ants", Heidelberg 1991), tun wir uns diesbezüglich bei unseren Artgenossen recht schwer. Der Grund dafür ist natürlich unsere sehr hoch getragene Menschenwürde, welche das Auftreten derartiger "menschlicher Kollektivzustände" nicht oder nur in sehr beschränktem Maße zuläßt.

Jedoch trotzdem, wenn man beispielsweise ein Buch wie den Erlebnis- und Erfahrungsbericht von William L. Schirer "Das Jahrzehnt des Unheils", München 1989, liest, dann fällt es schwer zu glauben, daß es menschliche Kollektivzustände nicht gibt, denn wie wäre es sonst zu verstehen, daß ein an sich durchaus intelligentes Volk mit breitgestreuter Bildung und alten Traditionen von einem Moment auf den anderen geradesteht, marschiert und mit erhobener Hand "Heil Hitler" brüllt. Das magische Wort "Zeitgeist" dürfte wohl kaum als Erklärungsträger ausreichend erscheinen.

Oder man nehme den Fall der Kamikazeflieger: Da wurden junge Menschen in schöne Klamotten gesteckt, bekamen ein gutes Essen vorgesetzt und dann hieß es: "Fliegt los übers Meer und stürzt Euch mit Euren Maschinen auf die Schiffe, die da draußen herumschwimmen!" Aus unserer Sicht erscheint so etwas ziemlich unvorstellbar, denn die heutige Jugend würde mit ziemlicher Sicherheit sagen: "Bei Euch piepst es ja - fliegt doch Eure Klappermühlen selber!"

Nach 1945 hatte die Jurisprudenz dann auch entsprechende Schwierigkeiten, als es darum ging, mit diesem rational sehr schlecht verständlichen "Kollektivgeist" umgehen zu müssen. Die Nürnberger Prozesse sowie daran anschließende Entnazifizierungsverfahren einschließlich des von den Amerikanern gelieferten recht merkwürdigen Fragebogens mit 131 Einzelfragen müssen wohl als ein etwas stümperhafter Versuch gewertet werden, auf juristischer Ebene mit dieser Problematik fertig werden zu wollen.

In der Zwischenzeit hat sich das Rad der Geschichte weitergedreht. "RAF" und "Stammheim" wurden die Schlagworte. In einem nach 5-jähriger Isolationshaft verfaßten Papier mit der Überschrift "Fragment über Struktur" schrieb Ulrike Meinhof den recht bedeutsamen Satz:

"Das Kollektiv ist die Gruppe, die als Gruppe denkt,

fühlt und handelt."

Auch die Menschen im anderen Deutschland müssen wohl gelegentlich als Gruppe gedacht, gefühlt und gehandelt haben, was wohl einer der Gründe ist, warum jetzt nach der Wende Stasivergangenheit nicht mehr sehr gefragt ist.


In diesem Sinn ging es dann noch mehr als 60 Seiten weiter. Wie man sich jedoch ausrechnen kann, waren die Herren Staatsanwälte viel zu feige, um hier in diesem Fall in irgendeiner Weise tätig zu werden. Die Anzeige wurde zuerst von Karlsruhe nach München zurückgeschickt, wanderte dann mehrmals zwischen den verschiedenen Staatsanwaltschaften der Städte Köln und Bonn hin und her, wechselte dabei wie ein Camäleon jeweils ihr Aktenzeichen, bis sie am Ende mit Schriftsatz vom 5. Februar 1992 von der Generalstaatsanwaltschaft in Köln als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Bezüglich des Verdachts eines Tötungsdeliktes durch unbekannt wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft in Köln überhaupt nicht die Finger schmutzig machen, schrieb sie doch bereits am 24. Oktober 1991, daß eine hiesige Zuständigkeit nicht zu erkennen sei. Dies erscheint insoweit recht erstaunlich, weil derartige Anzeigen selbst von jeder Polizeidienststelle angenommen werden müssen.

Da in den folgenden Jahren auch bei uns im Westen ein gewisser "geistiger Glasnost" zu verzeichnen war, hatte der Bourbaki mit Schreiben vom 2. April 1996 seine damalige Anzeige gegen die deutsche Physikalische Gesellschaft mit einem entsprechenden Schriftsatz erneut bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht, um feststellen zu können, ob der Herr Generalbundesanwalt in Karlsruhe seine Meinung mittlerweile geändert habe. Jedoch weit gefehlt - das war leider nicht der Fall.

Erstaunlich ist dabei nur ein weiterer Schriftsatz des Bourbaki, welchen er an die Karlsruher Staatsanwaltschaft gerichtet hatte, weil zumindest aus der Sicht des Bourbaki, das von der etablierten Physik uns aufdiktierte materialistische Weltbild mit erheblichen nachteiligen Folgen für die Menschheit verbunden ist. Dieser Schriftsatz vom 26. Mai 1996 hatte dabei den folgenden Wortlaut:

 

 

An den

Generalbundesanwalt

Beim Bundesgerichtshof

Postfach 27 20

 

76014 Karlsruhe

 

 

 

 

26.05.96

 

Betr. 1 AR 250/96 sowie

Ihr Schreiben vom 8. Mai 1996

 

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

 

I

 

in meinem Schreiben vom 2. April 1996 hatte ich Sie in Absatz 2 Seite 2 gebeten, die vorliegende Strafanzeige selbsttätig an die zuständige Landesstaatsanwaltschaft weiterzuleiten, falls Sie in dieser Angelegenheit aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht tätig werden dürfen. Obwohl ausdrücklich formuliert, sind Sie dieser meiner Bitte nicht nachgekommen, wobei zu bemerken wäre, daß beispielsweise jede Polizeidienststelle gehalten ist, in diesem Sinne zu verfahren. Letztlich sollten Sie sich somit als Generalbundesanwalt auch an die allgemeinen Spielregeln der Demokratie halten.

 

Im übrigen möchte ich Sie auf den Umstand aufmerksam machen, daß es sich bei dem vorliegenden Fall wohl um die größte nichtstaatliche Betrugsaffäre unseres 20. Jahrhunderts handeln dürfte, welche dem deutschen Steuerzahler darüber hinaus auch noch Milliarden an Steuergeldern kostet, so daß nicht einzusehen ist, warum Sie sich als Generalbundesanwalt derart mit Händen und Füßen wehren, in dem vorliegenden Fall tätig zu werden. Irgendwie scheint dies schon mit der bereits von mir angesprochenen Feigheit staatlicher Organe zu tun zu haben.

 

II

 

Der Anzeigeerstatter möchte versuchen, Ihnen als Generalbundesanwalt die vorhandene Problematik aus einer anderen Perspektive etwas verständlicher zu machen: Es dürfte Ihnen sicherlich bekannt sein, daß in Deutschland mittlerweile in etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung an Krebs stirbt, was sehr bedauerlich erscheint. Bei einer Gesamtbevölkerung von etwa 80 Millionen ergibt dies etwa 300 000 Menschen pro Jahr. Diese Menschen werden dabei teilweise in recht jungen Jahren plötzlich aus dem Leben gerissen, wobei das Todesereignis selbst vielfach recht grauenhaft abläuft.

 

Die etablierte Medizin versucht zwar, diesen Menschen noch zu helfen, indem sie ihnen alle möglichen Körperteile ab- oder herausschneidet, riesige Mengen von Chemie in sie hineinspritzt - was teilweise einen kompletten Haarausfall zur Folge hat -, oder indem sie sehr ungesunde Bestrahlungen vornimmt. Auf diese Weise läßt sich jedoch vielfach nur ein zeitlicher Aufschub des Todeszeitpunktes erreichen. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise an die vielen Frauen erinnert, deren Frausein in sehr starkem Maße geschädigt wird, indem man Brüste amputiert oder ganze Genitalbereiche ausräumt, nur um ein zeitweiliges Überleben zu gewährleisten. Ich nehme an, daß Ihnen derartige Fälle aus Ihrem eigenen Bekanntenkreis zur Genüge bekannt sind. Daß derartige Amputationen von erheblichen psychischen Störungen begleitet sind, dürfte Ihnen sicherlich auch geläufig sein.

 

Es gibt da das Buch eines bereits verstorbenen homöopathischen Arztes aus der Schweiz namens Adolf Voegeli "Heilkunst aus neuer Sicht", welches auch heute noch in jeder besseren medizinischen Fachbuchhandlung erhältlich sein dürfte. In einem mit "Die Krebskrankheit" betitelten Kapitel erwähnt dieser Arzt, daß unter seinen etwa 20 000 langjährigen Patienten kein einziger an Krebs erkrankt wäre(!!!).

 

Da nicht anzunehmen ist, daß die allgemeinen Lebensbedingungen in der Schweiz sehr viel günstiger als hier in Deutschland sind, kann daraus eigentlich nur der Schluß gezogen werden, daß irgendetwas bei der etablierten Medizin falsch gemacht wird, und daß man sich nur eine entsprechende Anzahl von homöopathischen Ärzten "à la Voegeli" organisieren müßte, diese Ärzte in der erforderlichen Weise über ganz Deutschland verteilen sollte und unter Einsatz der Medien und staatlicher Organe die Krebsvorsorge in die Hände dieser homöopathischen Ärzte legt, worauf das ganze Krebsproblem in Deutschland wohl mehr oder weniger zu eliminieren wäre.

 

Wenn man sich nunmehr die Frage stellt, warum diese ziemlich kostengünstige und anscheinend sehr effiziente Krebsvorsorge nicht auf breiter Basis hier in Deutschland erfolgt, dann stellt man fest, daß aus den sogenannten "aufgeklärten Kreisen" die ganze Homöopathie als Quacksalbermedizin verschrieen ist, und daß eventuell auftretende medizinische Erfolge allenfalls als "Placeboeffekt" zur Erklärung gelangen, so daß die durchaus erfolgreiche Behandlungsmethode der Homöopathie schon allein aufgrund des durch die Medien ausgeübten Druckes sich nicht allgemein durchsetzen kann.

 

Und wenn man dann weiter die Frage stellt, warum dies so ist, dann stellt man fest, daß dies durch unsere materialistischen Denkweisen bedingt ist, welche uns von unseren verdammten Physikern mit ihren blöden Partikeln vorgegeben werden.

 

Wenn man also allein im Hinblick auf die vorhandene Krebssituation an diesem sehr unbefriedigenden Zustand etwas verändern möchte, dann muß man zwangsläufig bei diesen Blödköpfen von Physikern anfangen, denn diese prägen nun einmal unser heutiges materialistisches Weltbild. Die Medien schneiden dabei leider als Korrektiv weitgehend aus, weil dieselben im Grunde immer nur das nachzuplappern wissen, was andere Leute bereits zuvor zu sagen hatten.

 

Mein Buch "Der Sündenfall der Physik", München 1990, endet mit dem folgenden Satz: "Nachdem der durch die Philosophie von Marx und Engels getragene historische Materialismus aufgrund der letzten Entwicklungen in Osteuropa seinem Ende zuzugehen scheint, ergibt sich der Eindruck, daß dem derzeit gültigen 'naturwissenschaftlichen Materialismus' ein ähnliches Schicksal beschieden ist."

 

Herr Generalbundesanwalt, Sie können versichert sein, daß ich mir über die ganzen Jahre hinweg nicht diesen ganzen Streß mit den Physikern einschließlich dieser Schriftsätze an die Generalbundesanwaltschaft zumuten würde, wenn ich nicht überzeugt wäre, daß es hier um sehr viel mehr geht!

Herr Generalbundesanwalt, eines sollte Ihnen bewußt sein: An Ihren Händen klebt Blut!

 

Blut beispielsweise von den vielen Frauen, welchen man unter den Messern der Chirurgen ritsche-ratsch als letzte Notlösung Bauchhöhlen ausleert, Uterusse herausnimmt und Brüste abschneidet. Und dies eigentlicht nur deshalb, weil wir in Deutschland keine vernünftige Krebsvorsorge à la Voegeli betreiben. Und wir betreiben keine vernünftige Krebsvorsorge, weil wir in unseren materialistischen Denkweisen gefangen bleiben. Und wir bleiben in unseren materialistischen Denkweisen gefangen, weil die Physiker mit ihrer gefälschten Pysik uns dearartige materialistische Denkweisen vorgeben. Und die Herren Physiker können auch weiterhin diese materialistischen Denkweisen vorgeben, weil Sie als Generalbundesanwalt, aus was für immer gearteten Motiven heraus, sich strikt weigern, in dieser Angelegenheit in irgendeiner Weise tätig zu werden. Herr Generalbundesanwalt, ich hoffe, Sie verstehen den vorhandenen Zusammenhang.

 

Ich würde mich im übrigen freuen, wenn Sie heute abend Ihrer Frau Gemahlin beim gemeinsamen Abendmahl darüber berichten würden. Ich könnte mir vorstellen, daß Ihre Frau dazu einiges zu sagen hätte!

 

Im übrigen möchte ich noch an Ihren Vorgänger im Amt erinnern. Dieser Herr von Stahl, welcher in den Kreisen des Anzeigeerstatters die etwas abwertende Bezeichnung "Die Gummipalme" erhalten hatte, erklärte sich seinerzeit für gewisse Aktionen so lange als nicht zuständig, bis er von einem Tag auf den anderen seinen Job los war, so daß er heute nur noch als kümmerliches Pflänzchen bei der FDP dahinvegitiert.

Abschließend sei noch der Hinweis gestattet, daß früher oder später dieser recht ungewöhnliche Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft in Buchform auf dem deutschen Buchmarkt erscheinen wird. Im Hinblick auf die historische Bedeutung dieses Vorgangs für spätere Jahrhunderte sollten Sie sich als Generalbundesanwalt wohl bei der Beantwortung meiner Schreiben etwas mehr Mühe geben. Alle Unterlagen in den Papierkorb zu werfen, so wie Sie dies in dem Schreiben vom 4. April 1996 angedroht hatten, oder weitere Schreiben nicht mehr zu beantworten, so wie dies in Ihrem Schreiben vom 8. Mai 1996 zur Feststellung gelangt war, dürfte dabei wohl nicht so ganz die richtige Vorgehensweise sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Georges Bourbaki

 

Innerhalb dieses Schriftsatzes findet sich dabei der herausgestellte Satz: "An Ihren Händen klebt Blut.!" Erstaunlich ist dabei vor allem der Umstand, daß die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe darauf überhaupt nicht reagiert hatte, was natürlich erkennen läßt, daß unsere Demokratie in Deutschland schon einige Dellen haben muß, wenn selbst ein Generalbundesanwalt in Karlsruhe einen derartigen Satz kommentarlos einsteckt.

Der ganze Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft kann leider wegen seiner Länge hier nicht im Internet wiedergegeben werden. Da es in Deutschland jedoch mit Sicherheit einige Leute geben dürfte, welche im Hinblick auf die Einmaligkeit dieses Vorgangs über den gesamten Verlauf dieser Anzeige genau informiert sein wollen, möchte der Bourbaki diesem Personenkreis das gesamte Dokumentationsmaterial in Form eines Buches im DIN A5 Format zur Verfügung stellen. Da bei einer Kleinstserie entsprechend höhere Kosten anfallen, muß er leider dafür auch DM 98,50 in Rechnung stellen.

Falls Sie, lieber Internetbenutzer, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, bitten drucken Sie sich das folgende Bestellformular aus und senden Sie mir dasselbe ausgefüllt und mit einem entsprechenden Euroscheck zu:

 

 

 

PS: Ceterum censeo speculum esse delendum.