
Auflage streng limitiert! - siehe Gate A4
B3 |
Die Superluminale Kummunikationseinrichtung |
entsprechend der DE 42 42 753 A1
Als Rückendeckung für seine Ätherwindmeßvorrichtung (siehe B2) hatte sich der Bourbaki zusätzlich noch eine superluminale Kommunikationseinrichtung ausgedacht, welche sehr gut in Form einer Patentanmeldung formulierbar war. In dieselbe konnte er dann auch relativ viel Material hineinpacken, welches mit der Einsteinschen Relativitätstheorie nicht so recht vereinbar erscheint und demzufolge für die etablierte Physik nicht sehr günstig war.
Nachteilig war dabei nur, daß diese Patentanmeldung sehr stark auf einem Artikel von Herold Wilnes "Faster than Light?" in der Zeitschrift "Radio Electronics" vom Januar 1983 Seiten 55-58 aufbaute, gemäß welchem auf sehr hochohmigen Flachleitern - Wilnes verwendete seinerzeit normale Magnetbänder, so wie sie für Tonaufzeichnungen verwendet werden - angeblich superluminale Ausbreitungsgeschwindigkeiten von elektromagnetischen Signalen zu beobachten seien.
Dieses führte jedoch zu zwei ganz gravierenden Schwächen der Bourbakischen Patentanmeldung: Zum einen ließ sich von Seiten der Patentbehörden sehr leicht argumentieren, daß bei Kenntnis dieses Standes der Technik nur noch ein winziger Schritt zu der beanspruchten superluminalen Kommunikationseinrichtung wäre, so daß der Patentanmeldung die erforderliche Erfindungshöhe fehle. Diesem Argument konnte dabei auch von Seiten des Anmelders nicht sehr viel entgegengesetzt werden. Als noch gravierender erwies sich jedoch noch der Umstand, welcher dem Bourbaki allerdings erst sehr viel später auffiel, daß nämlich bei einer sehr hochohmigen Meßschleife, so wie sie von Wilnes für seine Messungen verwendet wurde, zwangsläufig sehr hohe Pegelunterschiede zwischen Eingangs- und Ausgangsklemmen auftreten. Die äußerst kurzen Laufzeiten entlang der Meßschleife könnten somit auch dadurch hervorgerufen sein, daß sich zwischen diesen Klemmen eine elektromagnetische Kopplung über den leeren Raum hinweg ergibt, so daß entlang der Meßschleife selbst überhaupt keine superluminalen Signale entlanglaufen. Letztere Möglichkeit hielt der Anmelder dabei für derart gravierend, daß er in einer späteren Beschwerdeverhandlung vom 21. Juni 1995 seine Patentanmeldung freiwillig zurückzog.
Trotzdem erscheint die betreffende Patentanmeldung durchaus lesenswert, weil mittlerweile kein Zweifel darüber bestehen kann, daß es in der Tat superluminale Ausbreitungsvorgänge gibt, auch wenn Harald Wilnes selbst möglicherweise gar keine derartigen Ausbreitungsgeschwindigkeiten gemessen hatte. Dies nur zur Einleitung.

Superluminale Kommunikationseinrichtung
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine superluminale Kommunikationseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Kommunikationseinrichtungen bekannter Bauweise sind in der Regel derart konzipiert, daß die Signalübertragung auf der Basis elektromagnetischer Wellen erfolgt. Derartige Wellen stellen ein transversales Schwingungsphänomen dar, welches sich mit Lichtgeschwindigkeit, d.h. in etwa 300 000 km/s im Raum ausbreitet. Der Lichtgeschwindigkeitswert c wird dabei durch die Gleichung c = (eo mo)-1/2 festgelegt, wobei eo und modie elektrischen bzw. die magnetischen Feldkonstanten des sogenannten "leeren Raumes" sind.
Auf der Basis von elektromagnetischen Wellen arbeitende Kommunikationseinrichtungen haben jedoch den ganz offensichtlichen Nachteil, daß die Signalübermittlung entsprechend dem Lichtgeschwindigkeitswert von etwa 300 000 km/s mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung erfolgt, was in bestimmten Fällen, beispielsweise bei der Synchronisation von atomaren Präzisionsuhren, bei über große Entfernungen im Zweigverfahren betriebenen Telefonanlagen und/oder bei der Übermittlung von Steuersignalen zu weit im Weltraum befindlichen Forschungssatelliten zu gewissen Schwierigkeiten führt.
Es ist demzufolge die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kommunikationseinrichtung zu schaffen, bei welcher die Signalübertragung auf superluminaler Basis, d.h. einem mehrfachen Wert der Lichtgeschwindigkeit erfolgt, so daß die oben erwähnten Nachteile nur in einem sehr beschränkten Maße zum Tragen gelangen.
Erfindungsgemäß wird dies durch Vorsehen der im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 ausgeführten Merkmale erreicht.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich an Hand der Unteransprüche.
Zur Erläuterung der Erfindung sollte hier in diesem Zusammenhang erwähnt werden, daß die moderne Physik , so wie sie derzeit von allen Physiklehrstühlen dieser Welt gelehrt wird, im Grunde eine monumentale wissenschaftliche Fälschung darstellt (siehe u.a. G. Bourbaki "Der Sündenfall der Physik", München 1990). Entsprechend dem Lehrgebäude der etablierten Physik sollen Ausbreitungsvorgänge beliebiger Art maximal mit dem Lichtgeschwindigkeitswert erfolgen, was erstaunlicherweise auch für Gravitationsvorgänge gelten soll, obwohl Gravitation ganz offensichtlich mit elektromagnetischen Phänomenen überhaupt nichts zu hat. Eine derartige Festlegung der Lichtgeschwindigkeit als dem maximal erreichbaren Ausbreitungswert wurde bekanntlich im Rahmen der Speziellen Relativitätstheorie (siehe A. Einstein "Zur Elektrodynamik bewegter Körper" in Ann. d. Phys. Bd. 17, S. 891-921, 1905) vorgenommen, in welcher u.a. das "Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit" zur Festlegung gelangte. Bereits ein Jahr zuvor hatte allerdings H. Poincaré in einem in St. Louis gehaltenen Vortrag über das Thema "Der Stand der theoretischen Physik an der Jahrhundertwende" bei der Erörterung des Relativitätsprinzips die Frage aufgeworfen, ob superluminale Signale unvorstellbar seien, wenn mit Laplace zugelassen werde, daß sich die allgemeine Gravitation einmillionmal schneller als Licht ausbreite (siehe Phys. Bl. 15, S. 145-149 sowie 193-201, 1959). Darüber hinaus existieren mittlerweile astronomische Befunde, aufgrund welcher zu erkennen ist, daß der Lichtgeschwindigkeitswert selbst innerhalb unseres Kosmos keine konstante Größe darstellt, sondern entsprechend der bereits erwähnten Gleichung c = (eo mo)-1/2 von den lokal vorhandenen e - und µ-Werten abhängt (siehe H. Arp, "Evidence for Discordant Reshifts" in "The Redshift Controvercy", Cambridge, Mass. 1973). An Hand von Rotverschiebungen von Spektrallinien hatte Arp beispielsweise bei der Spiralgalaxie NGC 4319 eine Fluchtgeschwindigkeit von 1800 km/sek ermittelt, während der über ein Band mit derselben verbundenen Quasar Markarian 205 eine Fluchtgeschwindigkeit von 21 000 km/s ergab. Derartige abnormalen Rotverschiebungswerte lassen dabei eigentlich nur den Schluß zu, daß innerhalb des Kosmos örtlich variable e - und µ-Werte des Äthers existieren, was einerseits eine Veränderung der Elektronenumlaufbahnen um die jeweiligen Atomkerne und damit zu dem Auftreten abnormaler Rotverschiebungswerte von Spektrallinien führt, während andererseits ebenfalls der Lichtgeschwindigkeitswert c durch die veränderten e -/m-Werte des Äthers beeinflußt wird. A. Einstein hat dann auch gegen Ende seines Lebens in einem an seinen Freund Solovine gerichteten Brief in einem besonderen Moment von Klarsicht zu erkennen gegeben, daß der von ihm aufgezeigte Weg ein Weg in die Wüste war: "Da ist kein einziger Begriff, von dem ich überzeugt bin, daß er standhalten wird, und ich fühle mich unsicher, ob ich überhaupt auf dem rechten Weg bin". Die A. Einstein im allgemeinen zugeschriebene Gleichung E = mc2 geht im übrigen auf den Österreicher Hasenöhrl zurück, welcher die Umrechenbarkeit von Energie in Masse bereits zuvor erkannt hatte (siehe Hasenöhrl "Zur Theorie der Strahlung bewegter Körper" in Ann. d. Phys. Band 15, S. 344-370, 1904).
Zur Ätherproblematik selbst sei noch kurz folgendes erwähnt: In den Lehrbüchern wird immer wieder die Behauptung aufgestellt, daß die angeblichen Nullresultate der durchgeführten Ätherwindexperimente die Physiker zu der Abschaffung des Ätherkonzepts und zur Akzeptanz der relativistischen Annahmen gezwungen habe. Dies stellt jedoch eine vollkommene Verdrehung der wirklichen Gegebenheiten dar. Der tatsächliche Ablauf der durchgeführten Ätherwindmessungen ist nämlich folgender:
- 1881 konnte von Michelson bei einer ersten noch sehr ungenauen Ätherwindmessung kein Ätherwind gegenüber der Erde gemessen werden (siehe Am. J. of Sci. 120-129, 1881).
- 1889 wurden von Michelson und Morley Messungen mit einer verbesserten Apparatur durchgeführt, aufgrund welcher zur Feststellung gelangte, daß der im Labor gemessene Ätherwind wahrscheinlich weniger als 5 km/s beträgt (siehe Am. J. of Sci. S. 333-345, 1889).
- 1905 wurden von Morley und Miller Messungen des Ätherwindes in Cleveland Hight auf 285 m Höhe durchgeführt, bei welchen ein maximaler Ätherwind von 8,7 km/s gemessen wurde.
- In den Jahren 1921 bis 26 wurden von Miller die bis zum heutigen Tage genauesten Ätherwindmessungen auf dem Mt. Wilson in 1750 m Höhe durchgeführt, bei welchen tageszeitlich schwankende Ätherwindwerte von mehr als 10 km/s gemessen wurden (siehe D. Miller in Rev. of Mod. Phys. S. 203-242, 1933).
Aufgrund einer Extrapolation von über ein Jahr verteilter Meßdaten konnte Miller im übrigen berechnen, daß die Erde bzw. unser Sonnensystem als ganzes von einem eine Geschwindigkeit von etwa 208 km/s aufweisenden Ätherwind von Süden her, d.h. aus der Richtung der Großen Magellanschen Wolke beaufschlagt wird. Die Frage, wie die in Erdnähe zu beobachtende Abbremsung des Ätherwindes zustandekommt, konnte Miller seinerzeit allerdings noch nicht beantworten. (Von Seiten des Anmelders wird vermutet, daß diese ganz offensichtliche Abbremsung des Ätherwindes durch das Phänomen des Erdmagnetismus möglicherweise in Verbindung mit dem globalen Gewitterphänomen hervorgerufen wird.)
Die Erfindung soll nunmehr an Hand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert und beschrieben werden, wobei auf die beigefügte Zeichnung Bezug genommen ist. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung der superluminalen Kommunikationseinrichtung gemäß der Erfindung und
Figur 2 eine schematische Querschnittsansicht eines Übertragungskabels, so wie es in Verbindung mit der Kommunikationseinrichtung von Figur 1 verwendbar ist.
Zum besseren Verständnis der Erfindung sollte man sich vergegenwärtigen, daß es trotz gegenteiliger Behauptungen aus dem Lager der Theoretischen Physik in der Tat einen Äther gibt. Zu dieser Schlußfolgerung war u.a. bereits M.G. Sagnac mit seiner rotierenden Spiegelanordnung gelangt (siehe "L'éther lumineux démontré par l'effet du vent relativ d'éther dans un interféromètre en rotation uniforme" in Comp. Rend. des Sc. d. l'Acad. d. Sc. S. 708-710, 1913).
Darüber hinaus ist erkennbar, daß in den e - und µ-Komponenten des Äthers - abgesehen von transversalen Schwingungsphänomenen, welche zugegebenermaßen mit Lichtgeschwindigkeit zur Ausbreitung gelangen - zusätzlich longitudinale Stoßwellenphänomene auftreten können, welche mit superluminalen Geschwindigkeiten zur Ausbreitung gelangen. Derartige superluminalen Stoßwellen wurden dabei bei folgenden Gelegenheiten bereits beobachtet:
- Im Jahre 1987 wurde in der Großen Magellanschen Wolke eine Supernovaexplosion beobachtet, in deren Verlauf zwei Ringstrukturen auftraten, die sich mit mehrfacher Lichtgeschwindigkeit im Raum ausbreiteten (siehe beispielsweise "The light echoes from SN 1987 A" in Nature Vol. 334, S. 135-138, 1988).
- Entsprechend einer Kurzmitteilung in "Neue Physik, Zeitschrift für die Gebiete der Atom- und Strahlenphysik", H 1, S. 32, 1959 wurde von dem damaligen Leiter der US-Marineforschung Admiral Hayward berichtet, daß an der Mondoberfläche reflektierte Lichtblitze von Atombomenexplosionen zu einem für den doppelten Erd-Mond-Weg zu frühen Zeitpunkt registriert wurden.
- Entsprechend einem Bericht in "Sowjetunion - heute" H. 2, S. 15, 1968 "Geheimnis gelüftet" wurden an dem Laboratorium des Nobelpreisträgers Nikolai Bassow Versuche der Ausbreitung von starken Laserimpulsen in Ribinkristallen durchgeführt, bei welchen sich Ausbreitungsgeschwindigkeiten mit dem neunfachen Lichtgeschwindigkeitswert ergaben.
Bei den von den Militärstrategen so sehr geschätzten EMP-Impulsen, mit welchen feindliche Elektronikanlagen bekanntlich kurzfristig außer Betrieb gesetzt werden können, muß es sich letztlich ebenfalls um derartige superluminale Stoßwellen handeln. Leider halten die Militärs jedoch ihre Daten derart unter Verschluß, daß über die Ausbreitungsgeschwindigkeit von derartigen EMP-Impulsen in der Öffentlichkeit nichts bekannt ist. Die sich ergebenden technischen Möglichkeiten müssen jedoch bereits weitgehend entwickelt sein, weil entsprechend Berichten des irakischen Geheimdienstes überall im Lande die Radaranlagen auf unerklärliche Weise ausfielen, als vor einigen Jahren israelische Flugzeuge den im Irak im Bau befindlichen Atomreaktor zerstörten.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß in der Tat superluminale Stoßwellen innerhalb der e -/µ-Komponenten des Äthers existieren, besteht die erfindungsgemäße Kommunikationseinrichtung gemäß Figur 1 aus einem Impulscodemodulator 1, an dessen Eingangsklemme 2 ein zu übertragendes elektrisches Signal zugeführt wird. Nach entsprechender Impulcodierung wird dieses Signal über eine Signalübertragungsstrecke 3 einem in einem beliebigen Abstand angeordneten Impulscodemodulator 4 zugeführt, in welchem eine Demodulation des impulscodierten Signals erfolgt, das dann an einer entsprechenden Ausgangsklemme 5 zur Abnahme gelangt. Im einfachsten Fall besteht die Signalübertragungsstrecke 3 aus einem sehr dünnen Metalldraht, beispielsweise einem Stahldraht, welcher frei durch den Raum geführt ist.
Die Erkenntnis, daß bei einer derartigen Signalübertragungsstrecke 3 die Signalübertragung von Impulsen mit superluminalen Geschwindigkeiten erfolgt, ergibt sich dabei aufgrund eines Artikels von Harald Wilnes "Faster than light?" in Radio Electronics, Jan. 1983, S. 55-88. Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß entsprechend den Maxwellschen Gleichungen die Ausbreitungsgeschwindigkeit n eines Signals durch die Gleichung n = (LC)-1/2 gegeben ist, hatte Wilnes Messungen an sehr dünnen Drähten durchgeführt, welche entlang einer geschlossenen Schleife geführt wurden. Die Bestimmung der Ausbreitungsgeschwindigkeit erfolgte dabei unter Einsatz eines Impulsgenerators und eines hochauflösenden Oszilloskops. Wilnes hatte vermutet, daß bei sehr dünnen Drähten wegen sehr geringer L- und C-Werte sehr hohe Ausbreitungsgeschwindigkeiten auftreten sollten. Während entsprechend der gewählten Schleifenlänge bei einer Signalübertragung mit Lichtgeschwindigkeit auf dem Bildschirm eine seitliche Versetzung der Sende- und Empfangsimpulse von 16 cm auf dem Bildschirm des Oszilloskops zu erwarten gewesen wären, konnte praktisch überhaupt keine seitliche Versetzung zwischen Sende- und Empfangsimpulsen festgestellt werden, was Wilnes zu dem Schluß verleitete, daß entlang der von ihm verlegten Schleife die Signalübertragung einzelner Impulse mit mehr als der hundertfachen Lichtgeschwindigkeit erfolgt.
Die seinerzeit von Milnes verwendeten Stahldrähte waren allerdings derart dünn dimensioniert, daß sie einen relativ hohen elektrischen Widerstand von etwa 1 W /cm aufweisen, was sie zur Signalübertragung über größere Strecken wegen der sehr geringen Reißfestigkeit und ihres hohen elektrischen Widerstandes ungeeignet machte. Darüber hinaus ist die Verwendung einer geschlossenen Schleife zur Signalübertragung ziemlich ungeeignet.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung erscheint es somit angebracht, wenn dickere Stahldrähte zum Einsatz gelangen, deren elektrischer Widerstandswert in der Größenordnung von etwa 0,01 bis 0,1 W /cm liegt. Darüber hinaus kann es zur Verbesserung der Signalübertragungseigenschaften zweckmäßig sein, wenn anstelle eines einfachen Stahldrahtes ein Eisen- oder Stahldraht zum Einsatz gelangt, welcher mit einer elektrisch gut leitenden Beschichtung beispielsweise aus Gold versehen ist. Auf diese Weise läßt sich eine entsprechende Verringerung des elektrischen Widerstandes unter Aufrechterhaltung einer zufriedenstellend hohen mechanischen Festigkeit erreichen.
Im Hinblick auf eine leichte Verlegbarkeit erscheint es im Rahmen der Erfindung zweckmäßig, wenn die Signalübertragungsstrecke 3 gemäß Figur 2 in Form eines Koaxialkabels 6 ausgebildet ist, welches einen äußeren Schutzmantel 7 aufweist, innerhalb welchem mittig ein dünner Metalldraht 8 mit oder ohne äußere Beschichtung und unter Einsatz eines Dielektrikums 9 mit geringer Suszepilität, vorzugsweise Luft geführt ist. Im Falle eines Dielektrikums 9 in Form von Luft wird der dünne Draht 8 dabei durch in gewissen Abständen angeordnete Positionierelemente 10 gehalten.
Abgesehen von den bereits eingangs erwähnten Anwendungsbereichen ergibt sich für die erfindungsgemäße Übertragungseinrichtung auch noch die folgende Anwendungsmöglichkeit: Der Lichtgeschwindigkeitswert c von etwa 300 000 km/s ist bekanntlich derart hoch, daß Lichtgeschwindigkeitsmessungen - abgesehen von der durch Olaf Römer 1676 gemachten Lichtgeschwindigkeitsbestimmung an Hand der Position von Jupitermonden - bis zum heutigen Tage immer nur im Zweiwegverfahren durchgeführt werden. Dies hatte dann die Konsequenz, daß Michelson und seine Nachfolger bei ihren Versuchen einer Ätherwindmessung modifizierte Lichtgeschwindigkeitsmeßgeräte verwendeten, welche auf dem Zweiwegeprinzip basierten. Eine unmittelbare Folge derartiger Zweiwegmessungen war jedoch die, daß bei der Ätherwindbestimmung lineare Glieder nicht erfaßbar waren, so daß nur quadratische Glieder zur Auswertung gelangten. Aus diesem Grund ist ein derartiges Meßgerät zwangsläufig in bezug auf die Ätherwindrichtung blind, weil bekanntlich Wurzelausdrücke bei quadratischen Gleichungen zwei Lösungen ergeben, wobei das Vorzeichen offenbleibt. Aus dieser Problematik heraus propagierte Hendrik Lorentz 1895 für den in Ätherwindrichtung ausgerichteten Inferforometerarm eine ätherwindbedingte Verkürzung, welche ebenfalls nur quadratische Glieder innerhalb eines Wurzelausdruckes enthielt. Dieser quadratische Korrekturfaktor wurde dann später von Albert Einstein im Rahmen seiner Speziellen Relativitätstheorie von 1905 sowohl für seine Raumverkürzung als auch für die Zeitdilation übernommen, was zwangsläufig zur Folge hatte, daß die sich ergebenden Korrekturfaktoren von Raum und Zeit davon unabhängig waren, ob nun zwischen zwei bewegten Körpern eine gegenseitige Annäherung oder Entfernung stattfand. Eine derartige Maßnahme erscheint jedoch höchst fragwürdig, weil diese sogenannten "wissenschaftlichen Erkenntnisse" über Raum und Zeit letztlich nur eine Folge gewisser Systemfehler von verwendeten Meßapparaturen waren. Auf der anderen Seite ist es jedoch an Hand des Dopplereffektes hinreichend bekannt, daß das Phänomen des Lichts sehr wohl zwischen einer gegenseitigen Annäherung oder Entfernung von bewegten Körpern unterscheiden kann.
Unter Berücksichtigung dieser Thematik läßt sich die erfindungsgemäße Übertragungseinrichtung somit ebenfalls dazu verwenden, daß unter Einsatz sehr schneller elektronischer Schaltelemente Messungen des Lichtgeschwindigkeitswertes im Einwegverfahren durchführbar sind, was natürlich dann zum Anlaß genommen wird, daß über gewisse prinzipielle Fragen von Raum und Zeit erneut nachgedacht werden kann.
Patentansprüche
1. Superluminale Kommunikationseinrichtung, bei welcher ein zu übertragendes elektrisches Signal mit einer den Lichtgeschwindigkeitswert übersteigenden Geschwindigkeit von einem ersten Ort an einen von dem ersten Ort entfernt liegenden zweiten Ort übertragbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das zu übertragende Signal unter Einsatz entsprechender Impulscodemodulatoren und -demodulatoren (1, 4) über eine Signalübertragunsstrecke (3) geleitet ist, welche aus einem sehr dünnen elektrischen Leiter (8) besteht, dessen induktiven und kapazitiven Werte gegenüber dem den Leiter (8) umgebenden Dielektrikum (9) sehr geringe Werte aufweisen.
2. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Leiter (8) der Signalübertragungsstrecke (3) ein dünner Stahldraht ist.
3. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der dünne Stahldraht (8) der Signalübertragungsstrecke (3) derart dimensioniert ist, daß sein elektrischer Widerstand im Bereich zwischen 0,001 und 0,1 W /cm liegt.
4. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der dünne Draht (8) der Signalübertragungsstrecke (3) mit einem elektrisch gut leitenden Metall, vorzugsweise Gold, beschichtet ist.
5. Kommunikationseinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der dünne elektrische Leiter (8) der Signalübertragungsstrecke (3) der mittlere Leiter eines Koaxialkabels (6) ist, welches in seinem Inneren ein Dielektrikum (9) niedriger Suszeptibilität enthält.
6. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Koaxialkabel (6) ein Dielektrikum (9) in Form von Luft enthält und daß der dünne elektrische Leiter (8) der Signalübertragungsstrecke (3) mit Hilfe von in regelmäßigen Abständen angeordneten Positionierelementen (10) gehalten ist.
7. Kommunikationseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchmesserverhältnis des Außenmantels (8) und des Innenleiters (9) des Koaxialkabels (6) mehr als 100, vorzugsweise mehr als 500 beträgt.
8. Verwendung der superluminalen Kommunikationseinrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche in Verbindung mit einem Gerät zur Bestimmung des Lichtgeschwindigkeitswerts nach dem Einwegverfahren unter gleichzeitigem Einsatz von sehr schnell reagierenden elektronischen Schaltelementen.
Das Prüfungsverfahren dieser Patentanmeldung lief dabei wie folgt ab:
- Am 17.12.1992 wurde die Anmeldung eingereicht und gleichzeitig der Prüfungsantrag gestellt.
- Am 26. Mai 1993 erfolgte ein erster Prüfungsbescheid, welcher sehr negativ gehalten war.
- Am 5. Juli 1993 erfolgte eine erste Eingabe des Anmelders, in welcher gewisse prinzipielle Fragen erörtert wurden.
- Im Rahmen einer weiteren Eingabe vom 23.11.1993 wird der Prüfungsstelle ein Artikel aus der Wochenzeitung "Die Zeit" vom 5. November 1993 mit der Überschrift "Gespenstisch fixe Wellen" gesandt, in welchem von Messungen eines Kölner Professors namens Nimtz mit superluminalen Ausbreitungsgeschwindigkeiten berichtet wird.
- Am 13. Dezember 1993 erfolgte dann ein Zurückweisungsbeschluß, in welchem u.a. hieß:
"Die Argumentation, der sich der Anmelder zur Begründung der Patentierbarkeit des Anmeldungsgegenstandes bedient, stellt eine der grundlegenden Konstanten in Physik und Technik, nämlich die Lichtgeschwindigkeit als eine nicht zu überschreitende Grenzgeschwindigkeit in Frage. Eine Anhörung kann angesichts dieser anmelderseitigen Position nicht als sachdienlich betrachtet werden."
- Mit Schriftsatz vom 20. Januar 1994 wurde gegen diesen Beschluß Beschwerde erhoben und die Beschwerde gleichzeitig begründet.
- Mit Schriftsatz vom 6. Dezember 1994 erfolgt eine Stellungnahme des Bundespatentgerichtes.
- Es folgt eine Eingabe vom 30. Mai 1995, in welcher der Anmelder unter Punkt IV folgendes zum Ausdruck brachte:
"Unter Punkt 1 bringt der Berichterstatter in seinem Zwischenbescheid zum Ausdruck, daß andere Institutionen, wie das Nobelpreiskomitee und nationale sowie internationale physikalische Gesellschaften dafür zuständig seien, ob nun Theoriengebäude gültig sind oder nicht.
"Der Herr Berichterstatter muß sich jedoch in diesem Zusammenhang den Vorwurf gefallen lassen, daß er wohl etwas naiv sei. Bekanntlich fand die letzte Auseinandersetzung über die Grundlagen der Physik am 23. September 1920 in Bad Nauheim statt. Diese Auseinandersetzung dauerte gerade eine Viertelstunde und das Protokoll über die Auseinandersetzung wurde in der Folge auch noch gefälscht. Oder glaubt der Herr Berichterstatter, daß nunmehr, nachdem Herr Nimtz in Köln Mozarts 40. Symphonie mit der 4,7 fachen Lichtgeschwindigkeit übertragen hat, die Deutsche Physikalische Gesellschaft eine Mitgliederkonferenz einberufen werde, in welcher zur Feststellung gelangt, daß die Spezielle Relativitätstheorie von Albert Einstein nicht so ganz stimmen könne bzw. falsch sei? Oder glaubt der Herr Berichterstatter ernsthaft, daß nunmehr das schwedische Nobel-Kommitee einen Beschluß fassen werde, gemäß welchem der Nobelpreis an Albert Einstein wieder zurückgenommen wird ?
"Unter Punkt 1 bringt der Berichterstatter zum Ausdruck, daß die Patentbehörden zusammengefasst weder dazu aufgerufen, noch dazu befugt seien, als Schiedsgerichtstelle aufzutreten, ob eine physikalische Theorie begründet oder unbegründet sei. Aus der Sicht des Anmelders sind derartige Ausführungen nur sehr schwer verständlich, denn innerhalb einer Demokratie hat bekanntlich jederman das Recht, sich eine bestimmte Meinung zulegen zu dürfen, und dies müßte natürlich auch für einen Senat des Deutschen Bundespatentgerichtes gelten. Außerdem sind zumindest dem Anmelder keine gesetzlichen Regelungen bekannt, aufgrund welcher Patentbehörden sich diesbezüglich keine Meinung zulegen und dieselben dann auch innerhalb eines Beschlusses nicht nach außen hin vertreten dürfen.
"In diesem Zusammenhang möchte der Anmelder noch auf §323c StGB hinweisen welcher wie folgt lautet 'Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder in Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft'. Nach Auffassung des Anmelders unterliegen die einzelnen Mitglieder eines Beschwerdesenates des Deutschen Bundespatentgerichtes ebenfalls dieser gesetzlichen Bestimmung, so daß nicht verständlich erscheint, wieso der Herr Berichterstatter zu der Aussage gelangt, daß die Patentbehörden weder aufgerufen noch dazu befugt seien, in diesem Sinne eine Meinung öffentlich zu bekunden.
"Der Anmelder möchte abschließend noch auf den Umstand hinweisen, daß spätestens nach den Konferenzen von Rio de Janeiro und Berlin bekannt ist, daß die ganze Menschheit durch Zerstörung ihrer Umwelt in ganz abenteuerlicher Weise einem Abgrund entgegenläuft. Dabei erscheint es natürlich einleuchtend, daß eine einigermaßen realistische Abschätzung der sich für die Menschen ergebende Konsequenzen nur mit einer korrekten Physik gewährleistet sein kann. Schon aus diesem Grunde ergibt sich der Eindruck, daß die Herren des Beschwerdesenates sich nicht so ohne weiteres der durch den §323c StGB sich ergebenden Verantwortung entziehen dürfen.
" In der Anlage möchte der Anmelder noch einen Vorabdruck seines Buches 'DIE HINKRIEGER' überreichen, anhand welchem sich durchaus der Eindruck ergibt, daß die Theoretische Physik in den letzten 70 Jahren sich weitgehend wie eine kriminelle Vereinigung verhalten hat, so daß sich daraus aus der Sicht des Anmelders durchaus ein gewisser Handlungsbedarf von seiten der deutschen Patentbehörden ableiten läßt.
- Für den 21. Juni 1995 wurde dann eine mündliche Verhandlung angesetzt, bei welcher der Anmelder, wie bereits erwähnt, seine Patentanmeldung freiwillig zurückzog. Dabei sollte noch vermerkt werden, daß die Bereitschaft der Herren Dipl. Ing. Schöorrenberg, Dipl. Ing Holler, Dr. Schlemann und Dipl. Phys. Kalkoff des 20. Senats über prinzipielle Fragen der Physik des 20. Jhds. zu reden, nicht besonders ausgeprägt erschien.
Folgendes scheint jedoch in diesem Zusammenhang von besonderem Interesse: Bereits einige Monate zuvor war der Kölner Professor Günter Nimtz in die Schlagzeilen gelangt, weil derselbe elektromagnetische Wellen in einen konisch sich verengenden Hohlleiter hindurchgezwängt hatte, wobei sich superluminale Ausbreitungsgeschwindigkeiten ergaben. Aus diesem Grund war bereits am 5. November 1993 in der Wochenzeitung "Die Zeit" der erwähnte Artikel "Gespenstisch fixe Wellen" eines freien Mitarbeiters namens Bernd Schuh erschienen, welches von einem kleinen Bild des Humoristen Vladimir Rencin begleitet war:

Während der Beschwerdeverhandlung vor dem 20. Senat in München war dann plötzlich ein Herr aufgetaucht, welcher sich namentlich nicht zu erkennen geben wollte. Nachdem der Bourbaki seine Patentanmeldung zurückgezogen hatte, war dieser Herr sofor wieder verschwunden, so daß keine Fragen mehr gestellt werden konnten. Aus Bourbakischer Sicht muß es sich dabei um diesen Herrn Bernd Schuh gehandelt haben, welcher bereits zuvor den erwähnten Artikel für "Die Zeit" geschrieben hatte.
Am 21. Juni 1995, d.h. genau einen Monat nach der Bourbakischen Beschwerdeverhandlung, erschien dann ein weiterer Artikel in der Wochenzeitung "Die Zeit" erneut von Bernd Schuh, welcher die Überschrift "Der geölte Quantenblitz" hatte, und wieder von einer entsprechenden Zeichnung von Vladimir Rencin begleitet war:

Als Untertitel hieß es dabei ferner "Mozarts 40. Synphonie stürzt die Physiker in geistige Krisen: Hat Günter Nimtz es geschafft Signale schneller zu übermitteln als Einstein erlaubt?"
Was passiert war ist folgendes: Als Günter Nimtz seine ersten Messungen gemacht hatte, verwendete er dabei unmodelierte Signale, worauf von Seiten der etablierten Physik agumentiert wurde, daß es sich dabei wohl um Phasengeschwindigkeiten handeln müsse, bei welchen es zu keiner Energieübertragung käme. Also hatte Nimtz in der Folge seine Messungen wiederholt und dabei Signale verwendet, auf welche die 40. Synphonie Mozarts aufmoduliert war, worauf dieselben superluminalen Ausbreitungsgeschwindigkeiten von etwa der 4,7-fachen Lichtgeschwindigkeit gemessen wurden. An den Messungen selbst war dabei nicht zu rütteln, weil dieselben andernorts mit gleichen Resultaten wiederholt werden konnten.
Von Seiten des physikalisch Establishments muß dem armen Günter Nimtz sehr stark zugesetzt worden sein, denn er spricht anscheinend selbst nur noch von einer "Verletzung der Mikrokausalität" und von dem Umstand, daß die Signale da irgendwie mit sehr hohen Verlusten "durchtunneln", was natürlich ein reiner Blödsinn ist, weil bei einer Signalübertragungsstrecke von 12 cm Länge weder der Ausdruck "Mikrokausalität" noch "tunneln" adequat erscheint. Tatsache ist, daß hier elektromagnetische Wellen mit zugegebenermaßen starken Ausbreitungsverlusten gequetscht werden, und daß dabei superluminale Ausbreitungsvorgänge auftreten, ähnlich wie dies bei einer vorne offenen Zahnpastatube auch der Fall ist, auf welche man sehr heftig mit dem Fuß drauftritt. Jedoch ist diese ganze Argumentation "Mikrokausalität" und "Tunneleffekt" auch vollkommen unerheblich: Sobald derartige Phänomene überhaupt auftreten, bricht nämlich der ziemlich willkürliche Gleichzeitigkeitsbegriff von Poincaré in sich zusammen, so daß erneut der absolute Gleichzeitigkeitsbegriff zur Geltung kommt, was der Einsteinschen Speziellen Relativitätstheorie ebenfalls den Boden entzieht. So einfach ist das alles!
Der spätere Artikel von Bernd Schuh in "Der Zeit" ist im übrigen alles andere als objektiv. Abgesehen davon, daß der Redakteur sich beispielsweise über den Umstand mokiert, daß der Artikel von Nimtz in der Fachzeitschrift New Scientist vom 1. April 1995 (Aprilscherz?) erschienen war, und daß eine Bioenergie-Therapeutin von Nimtz wissen wollte, wie schnell sich ein Gedanke bewege, heißt es in dem Artikel wörtlich:
"Privatgelehrte und Theorienschöpfer, die es immer schon gewußt haben, stehen bei Nimtz Schlange. Ihre Denkgebäude, im Eigenverlag veröffentlicht und Wissenschaftsredakteuren bestens bekannt, können natürlich auch dieses neue Experiment zwangslos erklären, gerade weil es den Rahmen der Physik zu sprengen scheint."
Und an einer anderen Stelle heißt es ferner:
"Ein anderer wünscht sich Unterstützung in dem Kampf gegen die bornierten Sachbearbeiter des Deutschen Patentamtes. Seine Patentanmeldung betrifft natürlich eine 'superluminale Kommunikationseinrichtung'."
Die beiden Aussagen des Redakteurs Bernd Schuh in "Der Zeit" beziehen sich dabei ganz eindeutig auf Georges Bourbaki und seine Patentanmeldung. Jedoch wird dabei ganz bewußt weder der Name Bourbaki noch die Nummer seiner Patentanmeldung genannt, weil auf diese Weise ja höchstens Spuren gelegt würden, welche sich verfolgen ließen.
Und da wäre noch ein Satz, über welchen der Bourbaki sich zu einem späteren Zeitpunkt mit der lieben Tante Zeit noch eingehender unterhalten wird. Derselbe lautet dabei wie folgt:
"Das erinnert ihn (Nimtz) ans 'Dritte Reich', wo Physiker wie Philipp Lenard und Johannes Stark mit ihrer antisemitischen 'Deutschen Physik' die Naturwissenschaften verseuchten."
Vorsicht - verseucht wurde die Physik vor allem durch Planck und Einstein, weder Lenard noch Stark selbst haben verseucht! Es soll hier nur auf die Nobelpreisträgertagung 1954 in Lindau verwiesen werden, auf welcher Nobelpreisträger Soddy zwei Jahre vor seinem Tode folgendes gesagt hatte:
"Wenn ein Schuljunge ein solches Kardinalverbrechen beginge, seine Zahlen zu frisieren, um das richtige Ergebnis zu erhalten, würde er als eine Schande für die Schule herausgestellt werden. Diese Theorien, insbesondere die von der Relativität oder vom Wirkungsquantum sind von höchst transzentaler Art und grenzen ans Bizarre und Drollige, so daß die Frage berechtigt erscheint, wie weit sie überhaupt als wissenschaftlich gelten dürfe... Der wahre Schuldige war Einstein!"
Also liebe Tante Zeit, bitte hier nicht schwindeln. Früher oder später kommt die ganze Wahrheit doch heraus!
Was das Phänomen der Superluminosität selbst betrifft, so sollte man sich darüber im klaren sein, daß der Kosmos damit voll ist. Superluminale Geschwindigkeiten sind dabei in folgenden Bereichen zu erwarten:
1. Da der Wert der Lichtgeschwindigkeit entsprechend der Gleichung c = (eo mo)-1/2 im Kosmos variabel ist, gibt es mit Sicherheit Bereiche, wo dieser Wert von c mehr als 300 000 km/s beträgt. (Dies ist zwar eigentlich keine Superluminosität, sondern nur eine Geschwindigkeit, welche den Wert von 300 000 km/s überschreitet!)
2. Neben normalen transversalen elektromagnetischen Wellen scheint es noch longitudinale Stoßwellen wie EMP-Impulse und dgl. zu geben, welche superluminal verlaufen.
3. Auf der Erde scheint es ferner materielle Körper zu geben deren relative Dielektrizitätskonstante erel kleiner als 1 ist. Auch hier gibt es superluminale Geschwindigkeiten.
4. Elektromagnetische Wellen können auch gequetscht werden, so daß sie eine zusätzliche longitudinale Schwingungskomponente erhalten. Auch dies führt, wie Nimtz zeigte, zu Superluminosität.
5. Da Gravitation wegen sehr hoher Übertragungskräfte ein äußerst starkes Medium erfordert, müßten derartige Wellenphänomene ebenfalls sehr stark superluminal sein. Das Problem hier ist nur, daß es äußerst schwierig erscheint, derartige Wellenphänomene auszulösen.
Inwieweit Gedanken mit superluminalen Geschwindigkeiten zur Ausbreitung gelangen, darüber kann auch der Bourbaki keine konkreten Aussagen machen. Sicher scheint nur zu sein, daß die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Gedanken des Herrn Bernd Schuh stark subluminal erfolgt. Was die Tante Zeit betrifft - nun die ist bereits sehr alt und tattrig und was da bei ihr aus dem Tacker kommt, das stammt wohl noch vom Anfang dieses Jahrhunderts!
PS: Ceterum censeo speculum esse delendum.