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Das Bourbakische Ätherwindmeßgerät |
entsprechend der DE 42 42 765 C2
Wenn Sie, liebe Internetbenutzer, das Kapitel 5 meines Buches "Der Sündenfall der Physik" sorgfältig gelesen haben sollten, dann wird Ihnen sicherlich aufgefallen sein, daß ein gewisser Ätherwind aus dem Weltraum zwar im Bereich der Erdoberfläche vorhanden ist, daß er aber relativ schwach zu sein scheint, so wie das auch bei einem terrestrischen Wind in einer windgeschützten Ecke der Fall ist. Irgendetwas muß somit den vorhandenen Ätherwind auf unserer Erde zum Abbremsen bringen, was im übrigen auch anhand von GPS-Geräten ersichtlich ist, welche ansonsten nur sehr schlechte Resultate liefern würden. Von diesen für die Ausbreitung elektrischer oder magnetischer Phänomene dienenden e ,µ-Komponenten des Äthers muß im übrigen angenommen werden, daß sie eine relativ fluide Form besitzen, weil die Erde bei ihrem Umlauf um die Sonne ansonsten in einer ungebührlichen Art und Weise abgebremst würde.
Im Hinblick auf die geringe Stärke des auf der Erde blasenden Ätherwindes einerseits und dem sehr hohen Lichtgeschwindigkeitswert von etwa 300 000 km/s andererseits ergeben sich natürlich gewisse Schwierigkeiten, diesen Ätherwind genau messen zu können. Dabei fällt auf, daß der Amerikaner Michelson - welcher übrigens in bezug auf Albert Einstein einmal gesagt haben soll: "Was für ein Monster habe ich gezeugt!" - für seine Messungen so ziemlich das unmöglichste Meßinstrument verwendet hatte, welches es nur geben kann, denn es konnte
a) nur die horizontale Ätherwindkomponente messen,
b) war gegenüber dem Vorzeichen der Windrichtung blind, d.h. es konnte nicht entscheiden, ob der Wind nun von vorne oder hinten bläst, und
c) sprach nur auf quadratische Glieder eines eventuell vorhandenen Ätherwindes an, was bei einem Lichtgeschwindigkeitswert von 300 000 km/s und einem Ätherwind von einigen km/s eine ganz außergewöhnliche Meßgenauigkeit erforderlich machte.
In dem folgenden soll
somit ein neuartiges Ätherwindmeßgerät vorgestellt werden,
welches bereits auf Glieder erster Ordnung anspricht und somit
nicht mit den oben genannten Nachteilen behaftet ist:
Interferometeranordnung zur Bestimmung von möglicherweise richtungsabhängigen Differenzen als Größe der Lichtgeschwindigkeit zum Nachweis eines die Erde möglicherweise beaufschlagenden Ätherwindes
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Interferometeranordnung zur Bestimmung von möglicherweise richtungsabhängigen Differenzen der Größe der Lichtgeschwindigkeit zum Nachweis eines die Erde möglicherweise beaufschlagenden Ätherwindes, insbesondere an einem gegenüber dem Meeresspiegel stark erhöhten Standort, unter Einsatz einer kohärenten Lichtquelle, von welcher aus zwei entlang getrennter Lichtpfade geführte Teilstrahlen einer auf einer, eine drehbare Achse aufweisenden, drehbaren Anordnung angeordneten Auswerteinheit zur Ausbildung von Interferenzstreifen zuführbar sind. Eine derartige Interferometeranordnung ist beispielsweise aus den Annalen der Physik, Band 7, 1930, Seiten 385 bis 407 bekannt.
Entsprechend den Vorstellungen der alten Griechen wird der Himmelsraum von zwei Sphären umschlossen, deren obere hellstrahlende als Wohnstätte der Götter gilt. Aufgrund ihrer angenommenen Eigenschaften wurde diese Substanz als "Äther" entsprechend dem griechischen Wort " aiJhr" gleich "das Glühende, Brennende, Leuchtende" bezeichnet.
Christian Huygens (1629-1695) stellte im Jahre 1677 eine sehr erfolgreiche Wellentheorie des Lichts auf, worauf Thomas Young (1773-1829) im Jahre 1802 anhand von Interferenzerscheinungen aufzeigen konnte, daß es sich bei dem Phänomen des Lichts um ein transversales Schwingungsphänomen handelt. Da Wellenphänomene nach damaliger Auffassung an das Vorhandensein eines Trägermediums gebunden sein mußten, schloß man anhand eines Vergleichs mit bekannten Schwingungsphänomenen, daß auch im Fall des Lichts ein derartiges Trägermedium vorhanden sein müsse, welches als "Äther" bezeichnet wird.
Aufgrund der bekannten freien Beweglichkeit stellarer Körper ergab sich nunmehr die wissenschaftlich durchaus berechtigte Frage, ob dieser der Ausbreitung des Lichts dienende hypothetisch angenommene Äther von den stellaren Objekten in ihrer unmittelbaren Umgebung mitgenommen wird, oder ob dieser Äther die stellaren Objekte ganz einfach durchdringt.
Hinweise für eine mögliche Äthermitnahme ergaben sich dabei aufgrund zweier Befunde:
- Im Jahre 1725 stellte der Astronom Bradley einen optischen Effekt fest, welcher als "stellare Aberration" bezeichnet wird. Entsprechend diesem Effekt ergeben sich innerhalb eines Jahres geringfügige Positionsveränderungen von Sternen, welche je nach der Himmelsposition des stellaren Objekts in bezug auf den Pol der Ekliptik der Erde zu kleinen Kreis-, Ellipsen- oder Strichbahnen führen. Unter Einsatz des daraus ermittelten Aberrationswinkels von 20,48 Bogensekungen und der bekannten Bahngeschwindigkeit der Erde um die Sonne von 29,8 km/sek ließ sich daraus wiederum ein durchaus passabler Lichtgeschwindigkeitswert von 299 860 km/sek berechnen, was jedoch nur dann verständlich erscheint, wenn man annimmt, daß dieser hypothetisch angenommene Äther in unmittelbarer Nähe der Erde zur Abbremsung bzw. Mitnahme gelangt.
- Im Jahre 1849 wurden von Fizeau Messungen der Lichtgeschwindigkeit entlang von Rohrleitungen durchgeführt, durch welche Wasser mit vorgegebenen Geschwindigkeiten hindurchgepumpt wurde. Aufgrund der Verschiebung der Interferenzstreifen wurde seinerzeit geschlossen, daß sich der Lichtgeschwindigkeitswert durch die Geschwindigkeit des strömenden Wassers entsprechend erhöht bzw. erniedrigt haben müsse, was eine entsprechende Mitnahme dieses hypothetisch angenommenen Äthers nahelegte. Entsprechendes müßte somit auch bei einem sehr viel massiveren Körper wie die Erde angenommen werden.
Zur Klärung dieses Sachverhalts wurden gegen Ende des 19. Jahrhunderts und am Anfang des 20. Jahrhunderts sogenannte Ätherwindmessungen durchgeführt. Dabei bestanden im Grunde nur zwei Alternativen:
- Es wird im erdnahen Bereich kein Ätherwind gemessen, was bedeuten würde, daß entweder kein Äther existiert oder daß dieser hypotetisch angenommene Äther im Bereich der Erde und damit höchstwahrscheinlich auch bei allen anderen stellaren Objekten zur Abbremsung bzw. lokalen Mitführung gelangt, oder
- es wird im erdnahen Bereich ein ganz erheblicher Ätherwind gemessen, welcher den Orbitalgeschwindigkeitswert der Erde um die Sonne von etwa 30 km/sek überschreitet, in welchem Fall davon auszugehen wäre, daß der hypothetische Äther ein stellares Objekt wie die Erde ganz ungestört durchdringt, ohne daß dieser dabei zu einer Äthermitnahme bzw. Ätherabbremsung kommt.
In der moderenen Physik wird generell die Meinung vertreten, daß die seinerzeit durchgeführten Ätherwindmessungen immer nur zu Nullresultaten geführt hätten, daß demzufolge die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Lichts auf der innerhalb des Sonnensystems mit etwa 30 km/sek bewegten Erde in jeder Richtung somit dieselbe sei, und daß es somit auch keinen der Lichtfortpflanzung dienenden Äther gäbe.
Wer immer zu der Auffassung neigen sollte, daß der mit der Lichtübertragung zusammenhängende Elektromagnetismus mit seinen vollkommen unterschiedlich gestalteten elektrostatischen und magnetischen Kraftwirkungen keinesfalls allein in Elektronen mit ihren Elektronenladungen untergebracht sein kann, müßte die Existenz dieses hypothetischen Äthers als zwingend anerkennen.
Der Ablauf der vorgenommenen Ätherwindmessungen selbst stellt sich dabei wie folgt dar:
- Im Jahre 1881 wurden von Michelson mit einer noch recht einfachen Meßapparatur im Kellergeschoß des astrophysikalischen Observatoriums in Potsdam einige wenige Interferenzmessungen vorgenommen, bei welcher Gelegenheit in bezug auf die Erde praktisch kein Ätherwind festgestellt werden konnte (Interferenzstreifenverschiebungen im Bereich zwischen 0,004 und 0,015 Streifenbreite!).
- Im Jahre 1887 wurden von Michelson und Morley in einem Kellerraum des Albert-Kollegiums in Cleveland mit einer verbesserten Meßapparatur erneut Ätherwindmessungen durchgeführt, wobei sich aufgrund der gemessen Streifenverschiebungen rechnerisch ergab, daß die Geschwindigkeit des Ätherwindes wahrscheinlich kleiner als ein Sechstel der Orbitalgeschwindigkeit der Erde um die Sonne, d.h. weniger als 5 km/sek sein mußte.
- Im Jahre 1905 wurden von Morley und Miller erneut Messungen des Ätherwindes, diesmal in Cleveland Hights auf 285 m Meereshöhe vorgenommen, wobei die gemessenenen Streifenverschiebungen rechnerisch einen Ätherwind mit einer Geschwindigkeit von maximal 8,7 km/sek ergaben.
- In den Jahren 1921 - 26 wurden dann von Miller allein die bis zu diesem Zeitpunkt sorgfältigsten Ätherwindmessungen auf dem Mt. Wilson in 1750 m Höhe durchgeführt, bei welchen ein Interferometer mit einem gesamten Lichtweg von etwa 60 m eingesetzt wurde. Bei diesen Untersuchungen, bei denen in etwa 200 000 Meßwertablesungen erfolgten, konnten Streifenverschiebungen gemessen werden, die in Hinblick auf Azimut und Absolutbetrag sowohl tages- als auch jahreszeitlich schwankende Geschwindigkeiten des Ätherwindes von teilweise mehr als 15 km/sek nahelegten. Dabei ergab sich der Eindruck, daß der Ätherwind im erdnahen Bereich ein ziemlich turbulentes Phänomen darstellt. Anhand seiner über ein ganzes Jahr verteilten Meßdaten konnte Miller schließlich noch berechnen, daß die Erde bzw. unser ganzes Sonnensystem von Süden her, d.h. aus der Richtung der großen Magellanschen Wolke mit einem Ätherwind einer Geschwindigkeit von etwa 208 km/sek beaufschlagt wird. Der Zielpunkt lag dabei bei 7° vom Pol der Ekliptik entfernt bei RA = 5h und D = -70°. (Siehe D. Miller "The Ether Drift Experiment and the Determination of the Absolute Motion of the Earth" in Rev. of Mod. Phys. Vol. 5, 1933, S. 203 - 242.)
- Im Mai 1930 wurde von Georg Joos ein neu gebautes Michelson-Interferometer in einem Kellergeschoß der Zeiss-Werke in Jena aufgebaut, welches nach erfolgter Justierung auf das 3400 m hohe Jungfraujoch transportiert werden sollte, wozu der damalige Direktor der Jungfraubahn Lichti bereits seine Zustimmung gegeben hatte. Dieser Transport ist jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nie erfolgt. Während Miller ein Interferomter mit einem Lichtweg von bis zu 60 m benutzte und die Messungen sich über Monate hinweg erstreckten, betrug der Lichtweg des von Joos verwendeten Interferometers nur etwa 20 m. Gleichzeitig erstreckten sich die damit gemachten Messungen über einen wesentlich kürzeren Zeitraum. Die angegebene Meßgenauigkeit betrug dabei 1/1000 Streifenbreite, was rechnerisch einem Ätherwind mit einer Geschwindigkeit von etwa 1,5 km/sek entsprochen hätte. (Siehe G. Joos "Die Wiederholung des Michelsenversuchs" in "Annalen der Physik", Band 7, 1930, S. 385 bis 407.)
Bei den seinerzeit verwendeten Michelson-Interferometern handelte es sich gemäß Figur 1 um eine um eine vertikale Achse drehbare Meßapparatur 1 mit einem kreuzförmigen Grundaufbau 2, bei welchem ein Lichtstrahl 3 in zwei Teilstrahlen 4, 5 aufgeteilt wird, die dann entlang der beiden senkrecht zueinander stehenden Kreuzbalken 6, 7 mittels Umlenkspiegeln 8 mehrmals hin- und herreflektiert werden. Die beiden Teilstrahlen 4, 5 werden dann nach erneuter Zusammenführung zur Interferenz gebracht, worauf anhand einer Verschiebung der sich ergebenden Interferenzstreifen eine Abschätzung der Geschwindigkeit eines eventuell vorhandenen Ätherwindes erfolgt. Der Grundgedanke war dabei der, daß ein quer zur Richtung des Ätherwindes hin- und herreflektierter Lichtstrahl durch denselben nicht beeinflußt wird, während bei einem in Richtung des Ätherwindes geführten Lichtstrahl eine gewisse Mitnahme erfolgt, bei welcher der Lichtgeschwindigkeitswert c jeweils geringfügig vergrößert oder verkleinert wird.
So wie dies u.a. auch in dem Joosschen Artikel zum Ausdruck kommt, haben die bisher bekannten Interferometer des Michelson-Typs jedoch mehrere ganz gravierende Nachteile:
- Durch die Hin- und Herreflexion des in Ätherwindrichtung geleiteten Lichtstrahls heben sich ganz zwangsläufig die Glieder erster Ordnung heraus, so daß nur quadratische Glieder zur Auswertung gelangen. Dies bedeutet, daß bei einem Lichtgeschwindigkeitswert von etwa 300 000 km/sek und einem eventuell vorhandenen Ätherwind einer Geschwindigkeit in der Größenordnung von etwa 3 km/sek die meßtechnisch erfaßten Glieder zweiter Ordnung nur 10-10 betragen. Dies bedingt eine ziemlich voluminöse Meßapparatur sowie eine mehrfache Hin- und Herreflexion der beiden Lichtstrahlen, um auf diese Weise eine künstliche Vergrößerung der auszuwertenden Lichtwege zu erreichen.Die optische Justierung einer derartigen Meßapparatur muß demzufolge auch mit äußerster Sorgfalt durchgeführt werden, während die zu erwartende Meßgenauigkeit trotzdem sehr zu wünschen übrig läßt.
- Ein weiterer Nachteil eines derartigen Interferometers ergibt sich aufgrund des Umstandes, daß durch die Auswertung von quadratischen Gliedern nur der Maximalbetrag der Geschwindigkeit des hypothetischen Ätherwindes, nicht aber das Vorzeichen der dazugehörigen Ätherwindrichtung bestimmbar ist, weil quadratische Glieder bekanntlich zwei Lösungen ergeben, ohne daß dabei das Vorzeichen zur Festlegung gelangt.
- Schließlich kann wegen der horizontalen Lagerung eines derartigen Interferometers nur die horizontale Komponente der Geschwindigkeit eines eventuell vorhandenen Ätherwindes gemessen werden, was ebenfalls nicht sehr zufriedenstellend erscheint.
Im Hinblick auf diesen Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Interferometer zu schaffen, welches bei relativ kompakter Bauweise, einfacher Justierbarkeit und guter Transportfähigkeit bereits auf Glieder erster Ordnung zum Ansprechen gelangt, so daß nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Richtung und das Vorzeichen eines hypothetischen Ätherwindes mit hinreichender Genauigkeit bestimmbar sein mußten.
Erfindungsgemäß wird dies durch Vorsehen der im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 aufgeführten Merkmale erreicht.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich anhand der Unteransprüche 2 - 6.
Die Erfindung soll nunmehr an Hand von Ausführungsbeispielen näher erläutert und beschrieben werden, wobei auf die beigefügte Zeichnung Bezug genommen ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Michelson-Interferometers bekannter Bauweise,
Fig. 2 eine schematische Darstellung einer Interferometeranordnung gemäß der Erfindung und
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer Gesamtanordnung mit zwei Interferometern.
Im Rahmen der Erfindung ist die Interferometeranordnung derart ausgelegt, daß die beiden optischen Teilstrahlen, welche zur Interferenz gebracht werden, nicht wie bei den bekannten Michelson-Interferometern senkrecht zueinander, sondern genau aus entgegengesetzten Richtungen aufeinander zugeführt werden, so daß bei einem eventuell vorhandenen Ätherwind, welcher von der Seite her auf die Interferometeranordnung zuströmt, der eine Lichtstrahl mit dem Ätherwind und der andere Lichtstrahl entgegen demselben geführt wird, und es demzufolge zu keiner Auslöschung von Gliedern erster Ordnung kommt.
Der Umstand, daß unter Einsatz gegenläufig geführter Lichtstrahlen sich äußerst empfindliche Meßapparaturen konstruieren lassen, ergibt sich dabei aufgrund der Tatsache, daß heutzutage praktisch in allen elektronisch gesteuerten Raketen aus einer Glasfaser gewickelte Spulen eingebaut werden, durch welche im gegenläufigen Sinn geführte Lichtsignale geleitet werden, wobei die dabei auftretenden Laufzeitdifferenzen ausreichend sind, um damit eine Lagestabilisierung der Rakete gegenüber gewünschten oder ungewünschten Roll- und/oder Kippbewegungen zu erreichen.
Gemäß Fig. 2 weist die Interferometeranordnung eine in Lagern 10 und 11 gelagerte horizontale Welle 12 auf, welche von einem Elektromotor 13 mit einer Geschwindigkeit von etwa einer Umdrehung pro Sekunde angetrieben wird. Das eine Ende der Welle 12 trägt eine kreisförmige Scheibe 14, auf welcher an zwei diametral gegenüberliegenden Stellen Umlenkspiegel 15 und 16 befestigt sind. Mit Hilfe dieser beiden Umlenkspiegel 15 und 16 wird das in Form eines Lichtkegels 17 zugeführte Licht einer nicht dargestellten kohärenten, nichtpolarisierten Lichtquelle, vorzugsweise einer Laserlichtquelle, umgelenkt, wodurch zwei Teilstrahlen 18 und 19 gebildet werden, die einer mittig auf der Scheibe 14 befestigten Auswerteinheit 20 zugeführt werden. Die kohärente Lichtquelle ist dabei entlang der verlängerten Achse 12' der Welle 12 in einem relativ großen Abstand angeordnet, wodurch erreicht wird, daß der die beiden Umlenkspiegel 15 und 16 beaufschlagende Lichtkegel 17 eine im Vergleich zur rotierenden Scheibe 14 flache Wellenfront bildet, so daß in Richtung der Achse 12' gerichtete Komponenten eines eventuell vorhandenen Ätherwindes in der Interferometeranordnung nicht zur Erfassung gelangen. Innerhalb der Auswerteinheit 20 sind entsprechende Spiegel, optische Vergrößerungseinrichtungen und dgl. vorgesehen, mit welchen die beiden gegenläufig gerichteten Teilstrahlen 18 und 19 in bekannter Weise zu einer optischen Interferenz gebracht werden (siehe beispielsweise die DE 29 30 252 A1).
Die Auswertung der auftretenden Interferenzstreifen erfolgt in bekannter Weise mit Hilfe entsprechender Photodioden, welche derart angeordnet sind, daß sie nicht nur das Vorhandensein von Interferenzstreifen, sondern auch die Richtung ihres Vorbeistreichens erfassen (siehe beispielsweise die DE 31 12 157 A1). Diese Photodioden sind über eine durch die Welle 12 geführte Signalleitung mit einem stationär angeordneten Auf- und Abwärtszähler 21 verbunden, welcher bei der Rotation der Scheibe 14 kontinuierlich die sich ergebenden Folgen von Interferenzstreifen sowohl in der Aufwärtsrichtung als auch in der Abwärtsrichtung mitzählt. Es sei hier auf den Umstand verwiesen, daß bei einer Rotation der Scheibe 14 um 180° eine genaue Umkehr der Mit- oder Gegenbewegung der beiden Teilstrahlen 18 und 19 in bezug auf die zur Achse 12' senkrecht stehende Geschwindigkeitskomponente eines eventuell vorhandenen Ätherwindes stattfindet, wodurch die erforderliche Justierung der beiden Umlenkspiegel 15 und 16 in starkem Maße erleichtert wird. Bei entsprechenden Streifenverschiebungen und somit der von dem Auf- und Abwärtszähler 21 festgestellten maximalen Zählwerte in Verbindung mit den Zeitpunkten, zu welchen diese Maximalwerte auftreten, sollten sich in der Folge sowohl der Absolutwert der Geschwindigkeit als auch die Elevation der jeweils in Richtung der Scheibenebene strömenden Komponente eines eventuell vorhandenen Ätherwindes bestimmen lassen.
Um sowohl den Absolutbetrag der Geschwindigkeit als auch die Richtung eines evtl. vorhandenen Ätherwindes in bezug auf Azimut und Elevation auf kontinuierlicher Basis bestimmen zu können, sind gemäß Figur 3 zwei wie in Figur 2 beschriebene Interferometer 22 und 23 vorgesehen, deren Achsen vorzugsweise unter 90° zueinander angeordnet sind und jeweils von einer eigenen kohärenten Lichtquelle 24, 24', vorzugsweise Laserlichtquelle, beaufschlagt werden. Die von den beiden Interferometern 22, 23 abgegebenen Ausgangssignale werden in der Folge einem elektronischen Rechner 25 zugeführt, welcher anhand dieser Signale den Absolutbetrag der Geschwindigkeit sowie die Azimut- und Elevationswerte eines eventuell vorhandenen Ätherwindes berechnen können sollte. Diese kontinuierlich berechenbaren Werte werden in der Folge einem Mehrfachschreiber 26 zugeleitet, welcher die zeitlichen Veränderungen dieser drei Größen auf einem später für die Auswertung zu verwendenden Papierstreifen fixiert.
Da die von Miller durchgeführten Extrapolationen von über ein Jahr verteilte Meßdaten den Schluß nahelegen, daß die Erde bzw. unser ganzes Sonnensystem von Süden her, d.h. aus der Richtung der großen Magellanschen Wolke mit einem Ätherwind einer Geschwindigkeit von etwa 200 km/sek beaufschlagt wird, sollte die oben beschriebene Interferometeranordnung auf der südlichen Erdhalbkugel in größerer Höhe, d.h. beispielsweise in Bolivien oder in Chile zur Aufstellung gelangen.
Der hypothetisch angenommene Ätherwind könnte verschiedene Wirkungen auf unsere Erde haben, so z.B. Umklappen des terrestrischen Magnetfeldes oder großräumige Gewitterphänomene mit den damit zusammenhängenden Folgen. Unter diesem Gesichtspunkt könnte die beschriebene Interferometeranordnung auch zur langfristigen Überwachung und/oder Prognose derartiger Phänomene eingesetzt werden.
1. Interferometeranordnung zur Bestimmung von möglicherweise richtungsabhängigen Differenzen der Größe der Lichtgeschwindigkeit zum Nachweis eines die Erde möglicherweise beaufschlagenden Ätherwindes, insbesondere an einem gegenüber dem Meeresspiegel stark erhöhten Standort, unter Einsatz einer kohärenten Lichtquelle, von welcher aus zwei entlang getrennter Lichtpfade geführte Teilstrahlen einer auf einer eine drehbare Achse aufweisenden, drehbaren Anordnung angeordneten Auswerteinheit zur Ausbildung von Interferenzstreifen zuführbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteinheit (20) mittig auf der drehbaren Anordnung (Scheibe 14) befestigt ist, und daß Mittel (Umlenkspiegel 15, 16) zum Zuführen der beiden Teilstrahlen (18, 19) aus entgegengesetzten Richtungen zu der Auswerteinheit (20) vorgesehen sind.
2. Interferometeranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Zuführen der beiden Teilstrahlen (18, 19) aus zwei im peripheren Randbereich der drehbaren Anordnung (Scheibe 14) angeordneten Umlenkelementen (Umlenkspiegel 15, 16) bestehen, welche dem Lichtkegel (17) der kohärenten Lichtquelle (24), vorzugsweise Laserlichtquelle, ausgesetzt sind, wobei letztere entlang der Achse (12') der drehbaren Anordnung (Scheibe 14) in einem relativ großen Abstand stationär angeordnet ist.
3. Interferometeranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die drehbare Anordnung eine kreisförmige Scheibe (14) ist, welche über eine horizontal gelagerte Welle (12) von einem Elektromotor (13) mit einer relativ langsamen Geschwindigkeit angetrieben ist.
4. Interferometeranordnung nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteinheit (20) mehrere Photodioden aufweist, welche auf vorhandene Interferenzstreifen zum Ansprechen gelangen und welche dabei der Bestimmung der Anzahl und der Bewegungsrichtung der vorbeigleitenden Interferenzstreifen dienen.
5. Interferometeranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das von den Photodioden der Auswerteinheit (20) abgegebene Ausgangssignal einem stationär angeordneten Auf- und Abwärtszähler (21) zuführbar ist, mit welchem die maximalen Zählwerte der Interferenzstreifenverschiebungen und die Zeitpunkte des Auftretens dieser maximalen Zählwerte in Abhängigkeit von der jeweiligen Winkellage der drehbaren Anordnung (Scheibe 14) bestimmbar sind.
6. Interferometeranordnung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß noch eine weiteres Interferometer (23) mit einer eigenen kohärenten Lichtquelle (24'), vorzugsweise Laserlichtquelle, vorgesehen ist, deren Achse vorzugsweise unter 90° gegenüber der drehbaren Achse (12') des ersten Interferometers (22) angeordnet ist, daß die Ausgangssignale beider Interferometer (22, 23) einem elektronischen Rechner (25) zur Auswertung zugeführt sind, und daß der elektronische Rechner (25) mit einem der kontinuierlichen Aufzeichnung der berechneten Größen dienenden Mehrfarbenschreiber (26) verbunden ist.
Was nun das Prüfungsverfahren dieses Patentes betrifft, so muß dasselbe schon als etwas "abenteuerlich" bezeichnet werden:
- Eingereicht wurde die Patentanmeldung am 17.12.1992, bei welcher Gelegenheit gleichzeitig die Prüfungsgebühr eingezahlt wurde und dem Prüfer zur Erleichterung seiner Arbeit Kopien der in der Bescheibungseinleitung erwähnten Primärliteratur zur Verfügung gestellt wurden.
- Am 16. August 1993 erging ein erster Prüfungsbescheid eines Prüfer namens Stindt, welcher unter Hinweis auf gewisse Fachlexikas darauf aufmerksam machte, daß ein Äther nicht existiere und damit dem Anmeldungsgegenstand die technische Brauchbarkeit fehle.
- Darauf antwortete der Bourbaki mit Schriftsatz vom 31. August 1993. Darin wies er den Prüfer auf den Umstand hin, daß er sich gefälligst an die Primärliteratur zu halten habe, entsprechend welcher von Dayton Miller sehr wohl Ätherwinde gemessen wurden. Aussagen in Sekundärliteratur müßten demzufolge als nicht relevant angesehen werden.
- Als dann mit Bescheid vom 2. September 1994 der Prüfer weiterhin die vom Bourbaki eingereichte Primärliteratur nicht zur Kenntnis nehmen wollte und somit auf seinem ursprünglichen Standpunkt verblieb, machte der Bourbaki in seiner Eingabe vom 10.9.1994 dem Prüfer auf die Strafgesetzbestimmungen der §§ 257 (Begünstigung) und 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) aufmerksam. Gleichzeitig schrieb er einen freundlichen Brief an Prof. Dr. Häußer, dem damaligen Präsidenten des Deutschen Patentamtes, in welchem er um Unterstützung in dieser Angelegenheit bat.
- Ein paar Tage später rief der Abteilungsleiter des Herrn Prüfer Strint morgens beim Anmelder an, worauf sich ein relativ freundliches Telefongespräch ergab. Am Ende wurde dann von Seiten des Herrn Abteilungsleiters festgestellt, daß bei der gegebenen Sachlage eine Anhörung wohl doch am zweckmäßigsten sei, was vom Anmelder heftigst befürwortet wurde, weil er einem derartigen Antrag schon zuvor gestellt hatte. Daraufhin sagte der Herr Abteilungsleiter: "Momentmal, ich gebe den Telefonhörer an den Herrn Strint weiter. Der steht gerade neben mir, sodaß Sie mit ihm einen Termin für die Anhörung vereinbaren können." Daraufhin war plötzlich Funkstille am Telefon, worauf sich der Herr Abteilungsleiter erneut meldete mit der sehr überraschenden Aussage, daß der Herr Strint sich weigern würde, mit dem Bourbaki am Telefon zu reden (!!!).
- In der Folge eskalierten dann ein wenig die Dinge. Es erfolgten mehrere Telefongespräche zwischen dem Anmelder und dem Deutschen Patentamt, worauf für den 7. November 1994 eine mündliche Anhörung in dieser Angelegenheit vereinbart wurde, bei welcher neben dem Prüfer Strint zusätzlich der Abteilungsleiter Dr. Schneider, der Präsident des Deutschen Patentamtes Prof. Dr. Häußer sowie der Leiter der Hauptabteilung der Patente Dipl. Phys. Grimm anwesend waren. Während der Anhörung ließ der Präsident des Deutschen Patentamtes dann durchblicken, daß er das Patent erteilen würde, daß er aber als Präsident des Patentamtes nicht befugt sei, sachlich in das Verfahren einzugreifen. Die Anhörung endete jedoch damit, daß der Prüfter Strint wegen Befangenheit abgelehnt werden mußte, was anscheinend seinen Wünschen sehr entgegenkam.
- Mit Schriftsatz vom 29.11.1994 wurde dann vom Anmelder der Befangenheitsantrag des Prüfers begründet. Unter Punkt I wurde dabei folgendes ausgeführt: "In einer ziemlich obskuren Zeitschrift 'Wissen im Werden', Heft 1, 1971, Seiten 62 bis 69 publizierte ein gewisser Dissler einen Artikel, welcher den Titel hatte: 'Führt der Glaube an Einsteins Relativitätstheorie zu einer gewissen Art geistiger Invalidität?' In einer gegen die Deutsche Physikalische Gesellschaft gerichteten Anzeige wurde diese Frage von dem Anmelder bejaht, in welchem Zusammenhang derselbe auf den Umstand hinwies, daß entsprechend dem Hochschullehrerverzeichnung von 1989/90 in der Bundesrepublik Deutschland allein 112 Hochschullehrer für das Fach 'Didaktik der Physik' vorgesehen seien, deren einzige Aufgabe wohl darin bestehe, eine allgemeine Invalidität der jungen Studenten des Hochschulfaches 'Physik' hervorzurufen."
- Mit Amtsbescheid vom 13. Dezember 1994 wurde der zuständige Prüfer Dipl. Phys. Stindt dann für befangen erklärt.
- Mit einem neuen Prüfer namens Dr. Trumm ging es dann im Prüfungsverfahren weiter. Mit Prüfungsbescheid vom 8. Januar 1995 wurden dabei neue Entgegenhaltungen 3 bis 8 in das Verfahren eingeführt. Der Prüfter stellte jedoch die Erteilung der Patentanmeldung in Aussicht, indem er gewisse Vorschläge für die Patentansprüche machte.
- Mit Eingabe vom 1.2.1995 wurden neue Unterlagen eingereicht.
- Daraufhin ergab sich ein erneuter Prüfungsbescheid mit Schriftsatz vom 1. März 1995, in welchem von Seiten der Prüfungsstelle überarbeitete neue Unterlagen vorgeschlagen wurden.
- Mit Schriftsatz vom 22. April 1995 erfolgte anmelderseitig eine neue Eingabe.
- Für den 10. Mai 1995 mußte dann eine zweite Anhörung angesetzt werden, bei welcher der Anmelder folgende Erklärung überreichte:
Erklärung
Anläßlich der für den 10. Mai 1995 angesetzten Anhörung möchte der Anmelder folgende Erklärung abgeben:
Im Rahmen des Prüfungsverfahrens der Patentanmeldung P 42 42 765.7 hat der Anmelder der Prüfungsstelle zwei Bücher mit den Titeln "Der Sündenfall der Physik" und "DIE HIN-KRIEGER" zur Verfügung gestellt. Anhand dieser beiden Bücher ergibt sich ganz einwandfrei, daß die moderne Physik des 20. Jhds. korrumpiert ist und weitgehend auf einer wissenschaftlichen Fälschung beruht.
Da spätestens seit den Konferenzen von Rio de Janeiro und Berlin bekannt ist, daß wir Menschen mit unseren Aktivitäten in nicht gewünschter Weise das Klima der Erde verändern, und darüber hinaus einleuchtend erscheint, daß die sich daraus ergebenden Konsequenzen allein mit einer korrekten Physik in zufriedenstellender Weise abgeschätzt werden können, ist eine gewisse Notstandsituation entstanden, für welche der Anmelder für sein Anliegen den § 323c StGB geltend machen möchte. Derselbe lautet dabei wie folgt: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuteten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr oder ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafen bestraft." Der Anmelder ist der Auffassung, daß diese gesetzliche Bestimmung ganz generell auch für die Prüfer des Deutschen Patentamtes gilt.
München, 10 Mai 1995, Georges Bourbaki.
Im Rahmen der sich ergebenden Anhörung vom 10. Mai 1995 konnten schließlich erteilungsreife Unterlagen mit der Prüfungsstelle erarbeitet werden.
- Die Patenterteilung erfolgte dann am 7.12.1995.
- Von Prof. Häußer erhielt der Bourbaki schließlich zu Weihnachten dann noch eine Weihnachtskarte des Deutschen Patentamtes, was immerhin als eine kleine Anerkennung seiner Aktivitäten gewertet werden mußte.
Bereits zuvor hatte der Anmelder versucht, daß ein derartiges Ätherwindmeßgerät auch tatsächlich gebaut wird, was wegen seiner geplanten Plazierung auf einem hohen Berg in Chile oder Bolivien der Bourbakischen Begeisterung für Südamerika sehr entgegenkam. In diesem Sinn schrieb er am 6. Juli 1992 einen freundlichen Brief an die Zeiss-Stiftung in Oberkochen, um Gelder für den Bau eines derartigen Ätherwindmeßgerätes zu organisieren, während er mit gleichem Datum ein Schreiben an die Zeiss-Werke selbst richtete, um einen Kostenvoranschlag für ein derartiges Ätherwindmeßgerät zu erhalten. So wie es das Schicksal will, landeten beide Schreiben auf demselben Schreibtisch eines Prof. Dr. W. Schmidt, welcher mit Datum von 12. August 1992 etwas ironisch schrieb:
"Ich gehöre zur Zunft der 'bornierten' Physiker, die Sie für überflüssig erklären, und ich bin Mitglied der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, der 'kriminellen Vereinigung', gegen die Sie Strafanzeige gestellt haben. Ich stehe seit der 'Gehirnwäsche' durch mein Physikstudium auf dem Boden des Weltbildes der etablierten Physik, das Sie stürzen wollen. Darüber hinaus bin ich wie seinerzeit Einstein mit dem Makel der Linkshändigkeit behaftet. Sie sehen, bei mir sind Sie an der falschen Adresse - sowohl mit der Bitte um Unterstützung Ihres Vorhabens, als auch mit dem Angebot eines Gesprächs. Mit freundlichen Grüßen"
Lieber Internet-Leser, Sie sehen, man hat es nicht immer leicht in diesem Leben!
PS: Ceterum censeo speculum esse delendum.